Ordnungsamt / Richtlinien / Coronaregeln
What a fuck

Ich hätte es wissen müssen. Wenn Essbares einmal über die Theke gegangen ist, dann kann man nichts mehr rückgängig machen - oder zurückgeben..

Wollte ich ja auch nicht. Ich hatte nur höflich nachgefragt, ob die Dame hinter der Heiß-Theke die Riesenwurst im lecker-knusprig Baguette-Brötchen ausnahmsweise durchschneiden könnte, damit ich sie mir mit meinem Mann teilen kann.
Gerade erst die Zigarette ausgedrückt, drückte sie mir auch schon das Wechselgeld in die Hand (welches nebenbei bemerkt bestimmt oft am Tag den Besitzer wechselt und über die Theke geht), mit dem Einwurf, dass sie die Wurst leider nicht durchschneiden darf. Nicht etwa, weil sie sich nach dem Rauchen nicht die Hände gewaschen hat (wo denn auch), sondern weil ich die Wurst im Brötchen bereits in Empfang genommen hab.

Ja – sie hatte Recht. Außerdem - Order ist Order, und wenn das Ordnungsamt eine widerrechtliche Handlung mitbekommen hätte .. ohoh .. Ordnungsstrafe wäre garantiert fällig gewesen. Nein – das hätte ich auf gar keinen Fall gewollt und hab es letzten Endes sogar hingekriegt, die Wurst samt Baguette genau auf Hälfte durchzubrechen.

Autor:

Hildegard Grygierek aus Bochum

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