Wertstofftonne bleibt
Mit Beschluss vom Donnerstag, 28. Juli, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen VII-Verg20/11 entschieden, dass die Stadt Bochum die getrennte Erfassung, Sortierung und Verwertung stoffgleicher Nichtverpackungen (kombinierte Wertstofftonne) im wettbewerblichen Verfahren (gemeint ist eine öffentliche Ausschreibung) hätte vergeben müssen. Damit stellt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Entscheidung der Vergabekammer Arnsberg, welche die Beauftragung des Umweltservice Bochum durch die Stadt Bochum ausdrücklich bestätigt hat.
Die Stadt Bochum hält an der kombinierten Wertstofftonne fest. Den
Bürgerinnen und Bürgern soll keine weitere Mülltonne vor der Tür
zugemutet werden. In welchem Verfahren der zukünftige Vertragspartner zu
ermitteln ist, steht erst fest, wenn die Entscheidungsgründe des
Oberlandesgerichts schriftlich vorliegen. Mit der Übersendung des
vollständigen Beschlusses rechnet die Stadt in vierzehn Tagen.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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