"Steuerentlastungspolitik" der AfD
Weitere Demagogie wird enthüllt

Wer immer noch meint, die faschistoide Partei AfD sei eine Partei der "kleinen Leute" und eine Alternative zu der jetzigen -auch im Sinne der Konzerne stehenden Regierung-, sollte das Wahlprogramm der AfD zum Thema Steuern aufmerksam lesen (Quelle: https://www.afd.de/wahlprogramm-steuern-finanzen).

Darin heißt es: Alle zahlen den gleichen Steuersatz - ob Millionäre oder Verkäuferinnen -zynischer geht es nicht. Bereits ab einem Einkommen von 20 000 Euro jährlich sollen Menschen mit niedrigem Einkommen genau so viel Steuern zahlen wie Gutverdiener mit einem Gehalt in sechsstelliger Höhe! Der angestrebte Steuersatz von der AfD beträgt 25% vom Einkommen. Das schägt dem Fass den Boden aus! Während der Geringverdiener kaum noch weiß, wie er bei diesem Steuersatz noch überleben soll, sind 25% von sechsstelligem Einkommen geradezu "Ein Griff in die Portokasse"!

Außerdem werden in einer Aufzählung der AfD von zu streichenden kleineren Steuern die Schaumweinsteuer, Kaffeesteuer, Jagdsteuer, Zweitwohnungssteuer und weiteren, die alle „verwaltungsaufwendig und aufkommensschwach“ seien, genannt. Auch die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sind der AfD ein großes Dorn im Auge, da es ja die Kapitalisten betrifft. Lakonisch bemerkt die AfD:  Die Grundsteuer wird auf die Mieter abgewälzt. Das ist zwar richtig, aber nicht gerecht und eine Abwälzung der Belastungen der Kapitalisten auf die Mieter (hier sind in erster Linie Wohnungskonzerne gemeint).

Im Gegensatz zur Kaffeesteuer mit 0,1% machen letztere fast 10 Prozent der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen aus (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61874/steuereinnahmen-nach-steuerarten). Von "aufkommensschwach" kann also keine Rede sein. Außerdem - was ist das für eine Logik: Weil die Konzerne schon bisher so wenig Gewerbesteuer zahlen, soll man sie ihnen künftig gleich ganz erlassen. Das Einzige, was durch die Vorschläge der AfD vereinfacht wird, ist die Bereicherung von Monopolen, Großgrundbesitzern und Superreichen.

Wie zu erwarten, will die AfD als einzige Steuern die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer erhalten – sprich die Massensteuern, die alle abhängig Beschäftigten, Rentner und Arbeitslose zahlen. Einkommens- bzw. Lohnsteuer zahlt jeder Arbeiter oder Angestellte von seinem Lohn bzw. Gehalt. Umsatzsteuer ist nichts anderes als die Mehrwertsteuer. Die zahlen wir bei allem was wir kaufen – ob Lebensmittel, Elektrogeräte, Eintritt ins Schwimmbad, Telefonvertrag usw.

Die Einkommenssteuersätze für Großverdiener und Superreiche sollen massiv gesenkt werden. Bisher gilt ab 227.826 Euro Bruttoeinkommen der sogenannte Spitzensteuersatz von 45%.

Die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Unternehmen, die fast 10% aller Steuereinnahmen ausmachen, und die bei den wenigen Steuern sind, die die Kommunen direkt erhalten, will die AfD ersatzlos streichen (also: die Kommunen ausbluten). Stattdessen sollen die Kommunen einen größeren Anteil der Einkommens- und Umsatzsteuer bekommen . Wie hoch der sein soll, dazu gibt es weder keine konkrete Aussage, noch hat die AfD dazu einen Antrag im Bundestag eingereicht. Gegen die Einführung einer Vermögenssteuer/Vermögensabgabe stellte sie 2023 dagegen drei Anträge (Drucksache 20/5611, 20/5815 und 20/6388). Wenn 61 Milliarden Euro Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer ersatzlos gestrichen werden, dann läuft das darauf hinaus, sich diesen Betrag aus anderen Steuerquellen zu holen oder massiv den Rotstift bei Ausgaben für soziale Belange anzusetzen.

Die Erbschafts- und die Schenkungssteuer will die AfD deutlich senken durch die Anhebung der Steuerfreibeträge. Hier geht es nicht um das kleine, hart erarbeitete Erbe der Oma von ein paar tausend Euro - bei Ehepartnern liegt der Freibetrag derzeit schon bei 500.000 Euro, für erbende Kinder bei 400.000 Euro - sondern in erster Linie um die Erbschaft von Firmen- und großem Immobilienbesitz, sprich Kapital, das der Ausbeutung dient.

Die Pendlerpauschale und die Steuerfreiheit von Sonntags- und Feiertagszuschlägen soll dagegen in dem Steuerreformmodell, auf das sich die AfD beruft, gestrichen werden. Sie werden allen Ernstes als „Steuerschlupflöcher“ bezeichnet. Was ganz anderes sind natürlich die 10 Milliarden für Intel für den Bau einer Chipfabrik in Magdeburg, die u.a. Tobias Rausch, Landtagsabgeordneter der AfD in Sachsen, begrüßt. Wahrscheinlich war der Verwaltungsaufwand gering, da kann man schon mal beide Augen zudrücken, wo man sonst doch gegen angeblich jede Art von staatlicher Subvention ist.

Das in ihrem Grundsatzprogramm proklamierte „einfachere und gerechtere Steuersystem …, das mit niedrigen Steuern vor allem Mittel- und Geringverdiener finanziell entlastet“ (Quelle: https://www.afd.de/grundsatzprogramm), ist in Wirklichkeit ein System der Entlastung der Großverdiener und Großkonzerne. Die 200 „Superreichen“ in Deutschland besitzen laut Recherche der Hans-Böckler-Stiftung und des Netzwerks Steuergerechtigkeit jetzt schon 1,4 Billionen Euro. Die ärmere Hälfte der Bevölkerung in Deutschland zusammen besitzt nur 2,8 Prozent des Privatreichtums. Die Steuerpolitik der AfD will daran nichts ändern, sondern diese Ungleichheit weiter auf die Spitze treiben.

Dieser Bericht sollte den Symphatisanten der AfD einmal zu denken veranlassen! Ein konkretes Schulbeispiel für die Besteuerung von Einkommen:

Jahresverdienst                                 = 500 000 Euro
davon 25% Einkommenssteuer     = 125 000 Euro
verbleiben                                          = 375 000 Euro

Jahresverdienst                                 =   20 000 Euro
davon 25% Einkommenssteuer     =      5 000 Euro
verbleiben                                         =    15 000 Euro

monatliches Gesamteinkommen =       1 250 Euro

Dieses Einkommen liegt nur knapp über dem Bürgergeld, während sich der Gutsituierte nicht einschränken muss und trotz der Steuer auf großem Fuß weiterleben kann!

Im Übrigen verstossen diese Pläne der AfD bereits gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit der Steuergerechtigkeit!  Besonders relevant sind dabei der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), das „Gebot der sozialen Steuerpolitik, die auf die Belange der schwächeren Schichten der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen hat“1 (aus Art. 20 Abs. 1 GG) sowie das Gebot der Freistellung des Existenzminimums (aus Art. 1 Abs. 1 GG).

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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