Coronaschutzimpfung
Was ist mit Pflegebedürftigen zuhause?
Unabhängig von den nunmehr fast undurchschaubaren Impfkriterien für eine Coronaschutz-Impfung wurde eine Personengruppe von Anfang an vergessen: Die Pflegedürftigen im ambulanter Pflege! Während zurecht das Pflegepersonal der ambulanten Pflegedienste vorrangig geimpft werden soll, bleiben die ambulaten Pflegebedürftigen im Gegensatz zur stationären Pflege in Pflegeheimen außen vor. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zudem laufen die nicht geimpften zu Pflegenden Gefahr, sich bei einem Aufenthalt außerhalb ihres Haushaltes deutlich schneller mit dem Corona-Virus zu infizieren als die geimpften Bewohner von Pflegereinrichtungen.
Obwohl diese Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege auch die höchste Priorität bei der Coronaschutzimpfung haben, gibt es kaum Möglichkeiten für einen Impftermin für diese Menschen. Selbst für über 80 jährige Personen ist es bis heute sehr umständlich und schwierig, über die Impfhotline oder entsprechende Webseite einen Impftermin zu bekommen. Außerdem ist immer noch ungeklärt, ob die gesetzlichen Krankenkassen den notwendigen Transport dieser zum Teil gesundheitlich eingeschränkten Personen zum nächsten Impfzentrum finanziert.
Anstelle der teuren (und sogar ungenutzten Impfzentren wie z.B. in Köln) sollten alle Hausärzte diese Impfungen nach Termin mit zusätzlichem qualifiziertem Personal durchführen!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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