Demokratische Kommunikationskultur
Volksverhetzung! - Die Grenze des Sagbaren ist dann überschritten!

Wir leben in Deutschland mit einer Erbschaft, die uns auferlegt ist, denn es ist, wie Hannah Ahrendt es formuliert hat, "etwas geschehen, das nie hätte geschehen dürfen, und  daher auch nie wiedergutzumachen ist." Das heisst  aus meiner Sicht: Wir leben also weiterhin im Angesicht dieses Holocaust-Abgrunds, den die Moderne hier in Deutschland ständig hervorbringt -  konkret am Aufkommen totalitärer Ideologien, so dass der Ruin solcher Denkkategorien wieder ans Tageslicht kommt! In dem Zusammenhang möchte ich einen Brief des Justizministeriums vom 31. Mai 2023 zitieren, den ich aufgrund meiner Anfrage erhalten habe: ZItat: "Rechtswidrige Beiträge müssen nach dem Telemediengesetz bereits seit 2007 durch die Netzwerkbetreiber gelöscht werden. Das Unterbinden von Hasskriminalität- also von strafbaren Äußerungen - sichert eine freie, offene und demokratische Kommunikationskultur in den sozialen Netzwerken." (Zitat-Ende)! Das heisst: Der Paragraf 130 StGB wird hier tangiert, konkret "Volksverhetzung", politische Hetze- z.B. Vergleiche zwischen der Pandemie-Zeit vor drei Jahren und den NAZI-Verbrechen!! Ich zitiere dazu als Beleg einen Kommentar eines LK-Nutzers mit dem Namen "Christian Bley" aus "Hagen" vom 25.6.2024, um 14:26 Uhr - zu meinem Bericht "Rumänische Hundebettler": Zitat: "Oh, Herr Martens, geimpft und Maske getragen?" "Wie kann das sein, dass Sie sich angesteckt haben." "Oder haben Sie sich einen Placebo geben lassen?" "Da hat
die Politik zusammen mit der Pharmaindustrie die Menschen aber ganz schön verarscht".....
"Aber auch die NAZIS wurden vom Volk trotz der schon von Hitler in seinem Machwerk "Mein Kampf" angekündigten Schandtaten, gewählt, und die Menschen gingen sehenden Auges ins Unglück"......Und so  weiter und weiter!

Zusammenfassend lässt sich allgemein also folgendes festellen: Besonders in rechtsextremen Kreisen werden Vergleiche zwischen der Corona-Zeit und der Hitler-Diktatur eingesetzt, um die Verbrechen der NAZI-Herrschaft, dieses verbrecherische System, zu relativieren und damit zu verharmlosen! Diesen Straftatbestand in unserer Demokratie beobachtet der Verfassungsschutz schon seit Jahren! Konkret: Wer hier also HASSKRIMINALITÄT verbreitet, die Menschenwürde anderer verletzt  -   macht sich nach dem StGB strafbar!!
VOLKSVERHETZUNG  ÜBERSCHREITET  SOMIT  DIE  GRENZEN DES SAGBAREN!!
Was die totale Herrschaft - so in der Hitler-Diktatur ausmachte - war die zentrale Stellung des Terrors über Menschen, speziell über die jüdische Bevölkerung! Und entscheidend war dabei, dass der totalitäre Terror klar ideologisch geprägt war!
Wenn also ein LK-Nutzer wie "Christian Bley" mit seinen unsäglichen Vergleichen zwischen der CORONA-ZEIT und dem HITLER FASCHISMUS hier erneut aufkreuzt, zeigt er nur -wie etliche andere Corona-Leugner und Impfgegner auch- die Bankrott-Erklärung seines/ihres demokratischen Denkens, und steht am ABGRUND  DER  MODERNE!!



Autor:

Harald Martens aus Bochum

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