Verwaltung gesteht Fehlverhalten im Umgang mit den Überresten Verstorbener ein
Im Rahmen der Diskussionen um die undurchsichtigen Vorgänge beim städtischen Krematorium spielt die Verwaltung die entstandene breite Kritik der Öffentlichkeit herunter. Über Jahre hinweg wurde Verstorbenen und trauernden Angehörigen ein großes Stück Selbstbestimmung nach dem Tode verwehrt. Entgegen gerichtlicher Entscheidungen, die in ähnlichen Fällen bereits eine klare Sprache sprechen, informierte das städtische Krematorium weder über die Einbehaltung und den Verkauf von metallischen Teilen aus den Überresten Verstorbener, noch holte sie dazu eine Einwilligungserklärung der Angehörigen ein.
Verwaltung gesteht Pietätlosigkeit ein
"Die Verwaltung hat es versäumt, hier das eigene Handeln, das jeder Rechtsgrundlage entbehrte, zu hinterfragen", erklärt FDP-Ratsmitglied Heiko Fröhlich. "Auch nach einer Anfrage der FDP im Rat geschah 10 Monate lang zunächst gar nichts. Das hastig heraus geschickte Formular, in dem den Trauernden quasi die Pistole auf die Brust gesetzt wurde, entweder die Handlungspraxis zu akzeptieren oder auf eine Kremierung zu verzichten, bewies dann Schwarz auf Weiß, dass es der Verwaltung weiterhin am Fingerspitzengefühl fehlt. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr gestand die Verwaltung dies wenigstens ein, in dem sie das eigene Formular selbst als pietätlos bezeichnete."
Nach Ansicht der Liberalen versucht die Verwaltung aber immer noch, ihr Fehlverhalten herunterzuspielen. Fröhlich: "Die Behauptung, dass es sich bei dem mittlerweile zurückgezogenen Formular lediglich um einen Entwurf handele, ist schlichtweg falsch. Das Formular wurde den Bochumer Bestattern mit der Maßgabe zugesandt, es ab dem 01. Juni 2013 verpflichtend zu verwenden."
Selbstbestimmung ist kein Gnadenakt der Verwaltung
"Anstatt sich jetzt als Opfer einer Kampagne zu fühlen, sollte die Verwaltung endlich ihre Hausaufgaben machen", so Fröhlich. "Von Hinterbliebenen zu erwarten, die Ungewissheit über den Verbleib der Überreste eines Angehörigen direkt an die Stadt heranzutragen und sich damit selbst erneut mit der Trauer zu konfrontieren, nur um sich die nun erwartbare Antwort im detaillierten Verwaltungsbescheid abzuholen, zeugt vom mangelnden Einfühlungsvermögen. Auch zeigt sich damit die bürokratische Denke der Verwaltung bei sensiblen Themen, die die Menschen in unserer Stadt durchaus bewegen."
Die FDP im Rat mahnt eine Lösung ein, die auch endlich eine Wahlfreiheit beinhaltet. Fröhlich abschließend: "Es geht nicht darum, dass sich nun die Hinterbliebenen das Hüftgelenk von Oma oder Opa mit nach Hause nehmen, sondern um eine rechtlich einwandfreie und pietätvolle Regelung. Selbstbestimmung ist schließlich kein Gnadenakt der Verwaltung. Daher sollte sich die Verwaltung nach ihrem langen Zögern endlich dazu durchringen, den angekündigten Konsens mit allen Beteiligten zu suchen und eine angemessene Lösung zu finden."
Autor:Dennis Rademacher aus Bochum |
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