Wahlzulassungsformulare
Unterschrift bedeutet nicht Wahl einer Partei

Geben Sie auch kleinen Parteien die Chance, auf der Liste dieser Wahlbenachrichtigung zu stehen! | Foto: Bild von Andreas Lischka auf Pixabay
  • Geben Sie auch kleinen Parteien die Chance, auf der Liste dieser Wahlbenachrichtigung zu stehen!
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Nach den reaktionären Vorschriften des Bundeswahlgesetzes (§ 27 Absatz 1 Bundeswahlgesetz) muss eine Mindestanzahl von Unterstützungsunterschriften für die Wahlzulassung einer Partei nachgewiesen werden. Das gilt für alle Parteien, die bisher noch nicht im Bundestag oder einer einem anderen Parlament vertreten sind, das betrifft ausschließlich die kleinen Parteien. Angeblich ist der Sinn dieser undemokratischen Vorschrift, die Parlamente vor einem Aufblähen von vielen Kleinparteien zu "schützen".

Abgesehen davon, dass die meisten neuen kleinen Parteien ohnehin nicht für den größten Teil der Wähler interessant sind und deshalb keine Sitze in Parlamente bekämen, fürchten sich die großen bürgerlichen Parteien um die Bestimmung ihrer Politik. Hinzu kommt, dass häufig Parteien  medial angegriffen werden, die das jetzige Gesellschaftssystem des Kapitalismus in Frage stellen. Es kommt sogar vor, dass Sammler von Unterstützungsunterschriften gewaltsam daran gehindert werden, z.B. auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen vor Supermärkten, obwohl dort das Hausrecht nach richterlichem Beschluss nicht gilt. (Ein Hausfriedensbruch nach Paragraf 123 Strafgesetzbuch setzt ein „befriedetes Besitztum“ voraus. Das könnte höchstens beispielsweise bei einem eingezäunten Supermarkt der Fall sein, aber nicht, wenn die Zugänge offen sind oder die Abgrenzung aus Grünstreifen besteht. Auch nicht eingezäunte Betriebsparkplätze sind kein „befriedetes Besitztum“. (Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 27.09.2010, Az. 12 Cs 1 Js 83223/09 - (mehr dazu hier) Amtsgericht Erfurt, Urteil vom 12.10.2022, Az. 50 Cs 373 Js 11963/22.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Sammeln von Unterstützungsunterschriften für die Wahlzulassung völlig legal ist. Besonders wichtig ist: Mit seiner Unterschrift auf diesem Formblatt für die Wahlzulassung (Landesliste und Direktkandidat) hat der Unterzeichende nur dafür gestimmt, dass die entsprechende Partei auf den Wahlzettel kommen darf. Damit hat er keine Wahl durchgeführt!

In den nächsten Tagen werden vermehrt Leute auf der Straße oder auch vor Geschäften von Parteien angesprochen, für ihre Wahlzulassung zur Bundestagswahl 2025 zu stimmen.Wenn Sie sich demokratisch zeigen möchten, geben Sie der entsprechenden Partei ihre Zustimmung zur Wahlzulassung! Ausgenommen sind natürlich faschistische Organisationen wie z.B. die Partei Die Heimat.

Für welche Partei Sie sich am Wahltag entscheiden, ist selbstverständlich Ihre Sache!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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