Verkehrssicherheit nachrangig
Untätigkeit der Stadt kostet Mensch das Leben

Trotzdem es aufgrund von nicht mehr benutzten Straßenbahngleisen jedes Jahr zu schweren Unfällen von Zweiradfahrenden kommt, verschleppen Verwaltung und BOGESTRA seit Jahrzehnten deren Beseitigung. Jetzt ist ein Mann auf den alten Schienen gestürzt und gestorben.

Seit jeher lehnen die städtischen Verantwortlichen die Beseitigung von Gefahrenstellen mit der immer gleichen Begründung ab, die Leistungsfähigkeit der Straßen für den Autoverkehr und die Einsparung von Kosten sei wichtiger als die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Diese Sichtweise ist ebenso rechtswidrig wie ethisch inakzeptabel.

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) gibt der Stadt seit Juli 2021 auch ausdrücklich im Text vor, welches Ziel bei der Verkehrsplanung und der Organisation des städtischen Verkehrs vorrangig zu verfolgen ist, die “Vision Zero”. Wörtlich heißt es im ersten Absatz des ersten Paragrafen: “Oberstes Ziel ist … die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.”

Vision Zero in der VwV-StVO

Was bedeutet “Vision Zero”?

Zwei entscheidende Grundbedingungen zeichnen die “Vision Zero” aus (VCD- Zeit für null Verkehrstote):

  • Der Mensch macht Fehler. Straßen müssen so gebaut und der Verkehr so organisiert werden, dass selbst wenn Fehler passieren, diese nicht schwere Personenschäden oder gar Tote zur Folge haben.
  • Die Belastbarkeit des menschlichen Körpers wird zum entscheidenden Maßstab. Unfallfolgen dürfen auch im schlimmen Fall nicht mehr tödlich sein.

“Vision Zero” bedeutete einen Paradigmenwechsel in der deutschen Verkehrspolitik. Helsinki und Oslo sind Vorreiter beim Vision-Zero-Ziel. Mit durchschlagendem Erfolg, 2019 war das erste Jahr in dem in beiden Städten nicht ein Mensch mit dem Rad oder zu Fuß im Straßenverkehr ums Leben kam (Keine Verkehrstoten: Was Helsinki richtig macht, How Oslo Reached Vision Zero).

Für die Deutsche Verkehrssicherheitsrat ist die “Vision Zero” bereits seit 2007 Grundlage der Verkehrssicherheitsarbeit (Die Vision Zero im DVR) In Bochum jedoch scheint von diesem sich seit mindestens einem Jahrzehnt abzeichnenden Paradigmenwechsel noch nichts angekommen zu sein.

In Bochum wird bei verkehrlichen Maßnahmen weiterhin alles der Leistungsfähigkeit der Straßen für den Autoverkehr untergeordnet. Ganz offen wird erklärt, man könne Gefahrenstellen nicht beseitigen, weil dann der Autoverkehr nicht mehr störungsfrei laufe. Für den ungestörten Verkehrsfluss werden bewusst Unfälle in Kauf genommen.

Des weiteren werden Kostengründe angeführt, warum Gefahrenstellen, die in der Regel aus eigenen Fehlplanungen der Verwaltung resultieren, nicht beseitigt werden könnten. Immer wieder heißt es, für die Beseitigung sei ein grundlegender Umbau erforderlich, die Kosten dafür seien zu hoch.

Fünf Gefahrenstellen in Bochum, die es nicht geben dürfte

Die folgenden fünf Beispiele zeigen, wie in Bochum mit Gefahrenstellen für Menschen, die sich zu Fuß oder mit dem Rad durch die Stadt umgegangen wird:

Alte Straßenbahngleise – Immer wieder kommt es in Bochum zu Unfällen von Zweiradfahrenden auf alten Straßenbahngleisen, die schon seit Jahrzehnten nicht mehr von der BOGESTRA befahren werden (Polizei Bochum vom 12.09.18, WAZ vom 17.09.19. Polizei Bochum vom 02.08.2020, Polizei Bochum vom 08.08.21) Jetzt musste ein Mensch sterben, der in die Gleise an der Alleestraße einfädelte und auf die Fahrbahn stürzte (Radfahrer stirbt nach Sturz – Gefahrenstelle war bekannt).

An dieser Stelle werden die Gleise seit 16 Jahren nicht mehr von Straßenbahnen befahren. Die Gefahrenquelle wie die vielen Unfälle jedes Jahr waren der Stadt bekannt. Angeblich aus Kostengründen wurden die Gleise bis heute nicht entfernt. Die gepflegte Langsamkeit in vielen Bereichen der Verwaltung verzögerte die Entfernung immer weiter (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam).

Der Stadt war klar, beseitigen wir die alten Gleise, also die Gefahrenquelle, wird es keine Unfälle mehr geben. Sie entschied sich jedoch bewusst gegen eine sofortige Beseitigung in dem Wissen, dass sie damit Unfälle mit schweren Personenschäden oder gar Toten in Kauf nehmen würde. Diese Haltung ist weder rechtlich noch ethisch zu rechtfertigen und widerspricht grundlegend der “Vision Zero”.

In vorliegendem Fall trifft auch die Politik eine Mitverantwortung, STADTGESTALTER und FDP hatten zuletzt 2018 die umgehende Beseitigung der alten Gleise mit Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt beantragt (Antrag 20181151), doch SPD und Grüne lehnten mit Unterstützung von CDU und UWG, den Antrag ab.

Dorstener Straße, Kreuzung Hordeler Straße - In diesem Bereich ist aus Herne kommend stadteinwärts der Gehweg für den Radverkehr freigegeben. Für gleichzeitigen Rad- und Fußverkehr ist der Bürgersteig allerdings im Bereich der Kreuzung viel zu schmal. Dazu stehen noch Schilder auf dem Bürgersteig.

Im März 2022 kommt es in Folge der beschriebenen Gefahrenlage zu einem folgenschweren Unfall. Ein Radfahrer überholt auf dem Gehweg eine Fußgängerin bleibt an einem Schild hängen, das mitten auf dem Gehweg steht und stürzt auf die Fahrbahn. Ein LKW überfährt seinen Arm, mit viel Glück entgeht das Unfallopfer dem Tod (WAZ 23.03.2022).

Die Gefahrenstelle ist Verwaltung und Politik seit 30 Jahren bekannt (bo-alternativ vom 21.03.21), die Stadt verweigert seit drei Jahrzehnten eine Beseitigung mit dem Argument, dass dadurch die Leistungsfähigkeit der Kreuzung für den Autoverkehr gemindert würde. Die Gefahrenuelle zu beseitigen, und die Linksabbiegespur oder eine Fahrspur zu Gunsten eines sicheren Radweges einzuziehen, kommt für die Verwaltung nicht in Frage. Der Leistungsfähigkeit für den Autoverkehr wird die Sicherheit der Menschen, die zu Fuß gehen oder das Rad fahren, untergeordnet. Bewusst werden auch hier Unfälle mit Schwerverletzten und Toten in Kauf genommen, die “Vision Zero” wird mit Füßen getreten.

Die Politik zeigt sich hilflos. Nach jedem Unfall fordert auch die SPD eine Beseitigung der Gefahrenstelle (WAZ vom 12.04.22), traut sich aber nicht die Verwaltung anzuweisen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nach zu kommen. Der nächste schwere Unfall mit Personenschaden ist nur eine Frage der Zeit.

Wittener Straße, Kreuzung Lohring – Diese Gefahrenstelle, dokumentiert eine beschämende Inkompetenz der verantwortlichen Verkehrsplaner. Auf einem 2,8 Meter breiten Gehweg wurde entgegen jeder gültigen Rechtsvorschrift und Planungsempfehlung für Radverkehrsanlagen ein kaum 1 Meter breiter benutzungspflichtiger Radweg angelegt. Damit schuf die Stadt die Gefahrenstelle quasi selbst.

Im August dieses Jahres kommt es zu einem beinahe tödlichen Unfall (WAZ vom 25.08.22). Ein 14-jähriger Junge fährt auf dem “Radweg”, eine 13-Jährige kommt ihm entgegen, tritt plötzlich auf die Radwegfläche, der Jugendliche weicht aus und stürzt auf die Straße. Die herannahende Autofahrerin legt blitzartig eine Vollbremsung hin, kommt gerade noch rechtzeitig zum Stehen, sonst wäre der Junge von dem PKW überrollt worden. Ein Szenario, das er voraussichtlich mit dem Leben bezahlt hätte.

Auch an diesem Ort weigert sich die Stadt seit Jahren die Gefahrenstelle zu beseitigen. Ein Radweg auf der Straße wird abgelehnt, eine Fahrspur müsste entfallen, der Leistungsfähigkeit der Straße für den Autoverkehr sei vor einer Verbesserung der Verkehrssicherheit Vorrang einzuräumen. Für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit seien also Unfälle mit Schwerverletzten oder gar Toten in Kauf zu nehmen.

Auch in diesem Fall trägt die Politik eine Mitschuld. Zu dem Unfall wäre es nicht gekommen, wäre man dem Antrag der STADTGESTATER im Februar 2022 gefolgt. In diesem wurde beantragt die Gefahrenstelle durch einen Pop-Up-Radweg zu beseitigen (Antrag 20220231). Doch bis auf die Linke, sprachen sich alle anderen Fraktionen gegen eine sofortige Beseitigung der Gefahrenquelle aus.

Wittner Straße auf Höhe Ümminger See – In diesem Bereich erneuerte die Verwaltung im Herbst des Jahres 2021 den Gehweg, der wiederum entgegen jeder rechtlichen Vorgaben und Empfehlungen zur Anlage von Radverkehrsanlagen besonders im Bereich der Bäume mit rund 1,2 Metern viel zu schmal ausfällt (hallobo vom 21.01.2022). Ein Unfall mit schweren Personenschäden oder gar Toten ist auch hier vorprogrammiert. Wenn auf dem Gehweg, ein zu Fuß Gehender plötzlich und unbeabsichtigt vor einem Rad ausweicht oder zwei Radfahrende sich beim Entgegenkommen an einer Engstelle ins Gehege kommen, ist die Gefahr groß, dass einer der Radfahrenden auf die Straße fällt und dort von einem Auto erfasst wird. Bei den hohen Geschwindigkeiten, die in diesem Bereich gefahren werden, dürfte die Überlebenschance gering sein.

Aber auch in diesem Fall will die Stadt nicht eine Fahrspur in einen geschützten Radweg umwandeln. Wieder räumt die Stadt der Leistungsfähigkeit der Straße für den Autoverkehr Vorrang vor der Sicherheit der Menschen ein, die zu Fuß gehen oder das Rad nehmen. Dabei zeigte sich während der Sanierung des Gehweges, als eine Fahrspur über Wochen gesperrt war, dass die verbleibende Fahrspur für den Verkehrsfluss ausreichte, Staus oder stockender Verkehr war nicht zu beobachten.

In einem Dringlichkeitsantrag hatten die STADTGESTALTER im Oktober 2021 gefordert, die Gefahrenstelle zu beseitigen (Antrag 20213266) Am 4. November beauftragt die Politik daraufhin im Mobilitätsausschuss die Verwaltung zu prüfen wie die Radwegeführung auf der Wittener Straße im Teilstück zwischen Ümminger Straße und Alte Wittener Straße baulich so umgestaltet werden kann, dass Radfahrende die Straße sicher und konfliktfrei nutzen können. Die Verwaltung ignoriert den Auftrag. Bis heute, ein Jahr später, ist keine Prüfung erfolgt. Auch in diesem Fall wird das Ziel “Vision Zero” missachtet. Um dieses zu erreichen, muss jede bekannte Gefahrenstelle umgehend beseitigt werden. Die Verwaltung aber bleibt untätig.

Gemeinsame Geh- und Radweg auf der Königsallee - Dieser Fall zeigt, die Verwaltung schafft unnötig selbst neue Gefahrenstellen, wieder mit der Begründung die Verkehrssicherheit sei ggü. der Leistungsfähigkeit von Straßen für den Autoverkehr nachrangig zu behandeln. Statt bei der in diesem Jahr begonnenen Umgestaltung der Königsallee den Radweg durchgehend neben der Straße zu führen, wird der Radverkehr auch bei dieser Maßnahme wiederum teilweise auf den Gehweg geführt.

Die geplante Radwegeführung widerspricht sämtlichen Empfehlungen wie Radwege sicher anzulegen sind. Vorhersehbar wird es auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zu weiteren schweren Unfällen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden kommen. Schon heute werden die Radfahrenden an der entsprechenden Stelle über den Gehweg geführt, zuletzt kam es im März zu einem Unfall (Polizei Bochum vom 06.03.2022). Eine 17-jährige Bochumerin stieg an der Bushaltestelle "Werk Eikhoff" aus dem Bus aus und kollidierte unmittelbar nach dem Aussteigen mit einem Radfahrer. Beide Personen stürzten zu Boden. Bei Stürzen kann es immer zu schweren Personenschäden oder gar schlimmerem kommen.

Trotz dieses Wissens beschloss die Politik den Umbau der Königsallee mit gemeinsamem Geh- und Radweg und damit einer neuen Gefahrenstelle, anstatt wie von den STADTGESTALTERn vorgeschlagen und beantragt, eine sichere Radwegeführung umzusetzen (Grüne bleiben in Bochum Autopartei). Es zeigt sich, auch die Politik verfolgt das Ziel “Vision Zero” bisher nicht. Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen ist nicht Straßen, Rad- und Gehwege so zu planen, dass Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden bereits aufgrund der baulichen Gestaltung vermieden werden.

Die Politik muss die Verwaltung zum Umdenken zwingen

Die fünf Beispiele zeigen, die städtische Verkehrsplanung scheint immer noch nicht mitbekommen zu haben, dass seit Juli 2021 bei allen verkehrlichen Maßnahmen vorrangig das Ziel zu verfolgen ist, Personenschäden zu vermeiden und die Zahl der Toten im Straßenverkehr auf null zu senken. Straßen, Rad- und Gehwege sind so (um-)zu gestalten, dass es selbst bei Fehlern der am Verkehr Teilnehmenden nicht zu Unfällen mit Schwerverletzten oder gar Schlimmerem kommt. Bekannte Gefahrenstellen sind deshalb umgehend zu beseitigen, neue zu schaffen zu unterlassen.

Das Ziel “Vision Zero” hat uneingeschränkte Priorität. Eine Abwägung mit der Leistungsfähigkeit von Straßen für den Autoverkehr ist nicht vorgesehen. Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende ist ohne Wenn und Aber herzustellen. Ob damit die Leistungsfähigkeit der Straße gemindert wird, ist kein Entscheidungskriterium. Ist Sicherheit nur durch Einschränkung der Leistungsfähigkeit herzustellen, dann ist dementsprechend zu handeln.

Sollte die Stadt bei ihren verkehrlichen Maßnahmen nicht umgehend den Vorgaben der StVO folgen, ist damit zu rechnen, dass Unfallopfer die Stadt mit guten Erfolgsaussichten auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen werden. Gefahrenquellen wie alte Straßenbahngleise nicht zu beseitigen, und damit vorsätzlich schwere Unfälle mit Schwerverletzten und Toten in Kauf zu nehmen, ist nicht mit der “Vision Zero” vereinbar. Bekannte Gefahrenquellen sind zu beseitigen, so dass Fahrfehler keine schweren Folgen haben. Leben ist nicht verhandelbar. Menschen machen Fehler.

Der tödliche Unfall auf der Alleestraße sollte die Verantwortlichen endlich wachgerüttelt haben. Zur Not muss die Politik die Verwaltung zwingen, die “Vision Zero” zu verfolgen.

Die STADTGESTALTER

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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