Verbot der AfD
Überwachung durch Verfassungsschutz reicht nicht
Ich komme zurück auf meinen Beitrag vom 14.5.24 -Volltreffer für die AfD
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zwar entschieden, dass die AfD jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Das reicht jedoch nicht aus, um deren Demagogie weiterzuverbreiten. Außerdem ist der Verfassungsschutz selbst sehr kritisch zu sehen, ob er überhaupt an der Beobachtung der Aktivitäten der AfD ausreichend mitwirkt - siehe damaligen NSU-Skandal.
Unabhängig davon hat am Mittwoch das Landgericht Halle den faschistischen AfD-Politiker Höcke wegen der Verwendung „von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ zu 100 Tagessätzen von je 130 Euro verurteilt. Er hatte den SA-Parole „Alles für Deutschland“ bei einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 verwendet.
Die SA war die so genannte "Sturm Abteilung" der Hitler-NSDAP, deren Hauptaufgabe die Entfaltung des faschistischen Straßenterrors war. Sobald das Urteil rechtskräftig würde, wäre Höcke damit vorbestraft, da die Schwelle hierfür bei 90 Tagessätzen liegt. (Quelle: www.rf-news.de vom 16.05.24)
Weiterhin wurde für die AfD-Mitglieder des Deutschen Bundestags, Bystron und Gnauck die Immunität für eine Strafverfolgung aufgehoben. Dazu berichtete der Deutschlandfunk am 16.05.24:
Gegen Bystron ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und der Geldwäsche. Sie ließ unter anderem Bystrons Büro im Bundestag sowie weitere Objekte in Bayern und auf Mallorca durchsuchen. Medienberichten zufolge soll der AfD-Kandidat für die Europawahl Geld eines prorussischen Propaganda-Netzwerks angenommen haben. Bystron bezeichnete das Ermittlungsverfahren gegen ihn als politisch motiviert.
Die Immunität des AfD-Abgeordneten Gnauck wurde nach ARD-Informationen wegen einer Disziplinarklage bei der Bundeswehr aufgehoben. Er soll in seiner Zeit als Soldat gegen Asylbewerber und Ausländer gehetzt haben. Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Er ist zudem Vorsitzender der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Gnauck erklärte, er habe sich nichts vorzuwerfen.
In den drei genannten Fällen ist bewiesen, dass die AfD auf dem Weg zum Faschismus ist! Sie gehört sofort verboten! Das gilt auch für andere faschistische Organisationen und Parteien!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.