"Letzte Generation"
Terroristische Vereinigung - nur wegen Störung des Straßenverkehrs?

Die Rechtsentwicklung in Deutschland nimmt immer mehr zu. Das beweist sich an der großen Razzia gegen die Umweltorganisation "Letzte Generation". Sie wird als Terrororganisation bezeichnet, ihr einziger "Terror" war die Störung und der Eingriff in den Straßenverkehr, in dem sich Aktivisten auf der Fahrbahn festklebten. Diese Art von Protest kann nicht akzeptiert werden, sie berechtigt jedoch auf keinen Fall, diese Aktivisten als Terroristen zu bezeichnen!

Die Medien berichteten, dass insgesamt sind 15 Wohnungen und Geschäftsräume in sieben Bundesländern durch Polizeieinheiten durchsucht worden. Dabei wurden zwei zentrale Konten beschlagnahmt, die Mailadressen und Mailverteiler wurden gesperrt. Die Homepage der Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten wurde von der „Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ (ZET) mit einer Warnung versehen, nach der es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handele.

Sieben Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ stehen im Fokus der Fahnder. Konkret hatten sie sich für eine Spendenkampagne engagiert, mit der die Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten 1,4 Millionen Euro für Aktivitäten eingeworben haben. Hier wird seitens der Justiz der Vorwurf der Spendenunterschlagung lanciert. Die bayerische Justiz versucht, Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten zu kriminalisieren. Flankendeckung erhält sie dabei auch aus anderen Bundesländern. So hat die Justizsenatorin Berlins, Felor Badenberg, bereits vor zwei Tagen erklärt, dass sie prüfen wolle, ob es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handele. Wen wunderts, war Frau Badenberg doch früher Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz… (Quelle: www.rf-news.de vom 24.5.23)

Nicht nur die bayrische Justiz unterstützt die Polizeiaktionen gegen die "Letzte Generation", auch die Bundesjustizministerin Nancy Faeser (SPD). Auch die Gerichte scheinen auf diesen rechtslastigen Kurs der Bundesregierung einzugehen: Die Razzia und gegen Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten stellen das härteste Vorgehen gegen diese in den letzten Jahrzehntn bundesdeutscher Geschichte dar - und das mit der Unterstützung und unter der Ägide einer Bundesregierung, an der die Grünen beteiligt sind! Diese Regierung und ihre ganze Rechtsentwicklung hat abgewirtschaftet!

Die „Letzte Generation“ hat heute eine Pressekonferenz abgehalten. Auf dieser erklärte Sprecherin Aimée van Baalen: „Die Bundesregierung fährt uns gerade sehenden Auges in eine Klimahölle. Sie drückt sogar aufs Gaspedal“. Zu dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung erklärte sie: „Wir bereichern uns nicht.“ Sie führte aus, dass die gesamten Aktionen, Strukturen, Namen und Spendeneingänge öffentlich seien. „Wir haben keine Angst vor einem Prozess“, so van Baalen (Quelle: www.rf-news.de vom 24.5.23)

Dier "Letzte Generation" protestiert völlig berechtigt gegen die Existenzbedrohung der Menschheit und des ganzen Planten Erde durch die bereits eingetretene Umweltkatastrophe, deren Auswirkungen sich weltweit mit deutlicher Zunahme von Unwettern, Dürre, Überschwemmungen usw. bemerkbar macht wie jetzt in Italien. Allerdings ist auch zu kritisieren, dass sie nach wie vor Illusionen in die Reformierbarkeit des Kapitalismus schürt, und dass ihre Kampfformen sich mehr auf die Massen der Bevölkerung stützten könnten.

Am Donnerstag, 25. Mai, nachmittags, ab 15 Uhr, findet in Potsdam vor dem Landgericht eine Kundgebung / Demonstration statt. Betreffendes Landgericht hat heute den Anfangsverdacht der kriminellen Vereinigung bestätigt. Initiator des Protests ist „Solidarisches Potsdam“. Am Donnerstag findet - wieder in München - um 19 Uhr, ein Protestmarsch am Alten Rathaus statt.

Mein Appell an die "Letzte Generation" ist:  Statt Festkleben auf der Fahrbahn macht häufiger Demonstrationen, Stände und versucht, durch Hausbesuche die Bevölkerung auf euch aufmerksam zu machen. Organisiert im privaten Kreis im niederschwelligen Bereich z.B. Wanderungen, Feiern, Diskussionsveranstaltungen, Sport o.ä.

Wehrt euch mit allen juristischen Mitteln gegen eure Einstufung als "kriminelle Vereinigung"! Ein Eingriff in den Straßenverkehr, der nicht zur Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer führt, ist m.E. allenfalls eine Straftat, die mit Bußgeld geahndet werden kann!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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