Tag des Flüchtlings

Flüchtlingsrat NRW mahnt zum Tag des Flüchtlings 2021:
Genfer Flüchtlingskonvention lückenlos umsetzen!

Zum Tag des Flüchtlings 2021 fordert der Flüchtlingsrat NRW von der nordrhein-west-
fälischen Landesregierung und der künftigen Bundesregierung eine menschen- und völker-
rechtskonforme Flüchtlingspolitik.

2021 markiert nicht nur den Beginn einer neuen Legislaturperiode im Bundestag. In diesem
Jahr begehen wir auch das 70-jährige Jubiläum der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).
Verabschiedet angesichts der massiven Fluchtbewegungen infolge des Nationalsozialis-
mus und des Zweiten Weltkriegs, ist die Konvention bis heute eine unverzichtbare Grund-
lage des internationalen Flüchtlingsschutzes. Jedoch wird sie von Bund und Land nur un-
vollständig umgesetzt.

Ein Beispiel: Artikel 26 der GFK garantiert Flüchtlingen die Bewegungsfreiheit in ihrem Auf-
nahmeland. In Deutschland müssen Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenstän-
dig sichern können, nach ihrer Anerkennung aber bis zu drei Jahre in dem Bundesland woh-
nen, in dem sie das Asylverfahren durchlaufen haben. In NRW werden sie sogar einer be-
stimmten Kommune zugewiesen. Diese kleinräumige Wohnsitzregelung verstößt nicht nur
gegen die GFK, sie wirkt sich auch nachteilig auf die Arbeitsmarktintegration und die
Wohnverhältnisse aus. Das belegt unter anderem eine Studie des Instituts für Arbeits-
markt- und Berufsforschung vom Januar 2020.

„Von der nächsten Bundesregierung erwarten wir die vollständige Abschaffung der Wohn-
sitzregelung“, sagt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Bis dahin
muss die Landesregierung Flüchtlinge wenigstens den Wohnort innerhalb von NRW frei
wählen lassen, so wie es bundesweit fast überall praktiziert wird.“

Um durch Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft die in der GFK verbrieften Rechte in An-
spruch nehmen zu können, bedarf es zunächst eines fairen Asylverfahrens. Die Rahmen-
bedingungen haben sich für Asylsuchende in den letzten Jahren durch zahlreiche gesetzli-
che Regelungen indes noch einmal deutlich verschärft. „Asylsuchende müssen die Mög-
lichkeit haben, sich mit Unterstützung von Fachberatungsstellen, Rechtsanwältinnen und
Ehrenamtlichen gründlich auf die Anhörung vorzubereiten und notwendige Atteste und
andere Belege zu beschaffen, um ihr Verfolgungsschicksal glaubhaft machen zu können“,
betont Birgit Naujoks.

Stattdessen werden sie bis zu 18 Monate lang in Aufnahmeeinrichtungen isoliert. Das er-
schwert den Zugang zu unabhängiger Beratung und zivilgesellschaftlichem Beistand. Trau-
matisierungen und weitere besondere Schutzbedarfe werden in den Massenunterkünften
oft zu spät oder gar nicht erkannt.

„Wir fordern Bund und Länder auf, umgehend ein bedarfsgerechtes Aufnahmesystem zu
gestalten“, so Birgit Naujoks. „Die aus der GFK folgende Verantwortung für Schutzsu-
chende besteht nicht erst nach einem positiven Asylbescheid, sondern von Anfang an!“

Dieser Text stammt vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen höchstpersönlich.

Autor:

Felicia Rüdig aus Duisburg

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