Stadt Bochum versucht alles um Abwahlbegehren gegen OBin Scholz behindern

Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz | Foto: Cyzen, Wikipedia
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Leider hat die Initiative "Bochum ändern mit Herz" mittlerweile fast jede Hoffnung verloren, dass Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz die von der Landesregierung geschaffene Möglichkeit nutzt und bis zum 30.11. ihren Rücktritt zur Kommunalwahl (Mai 2014) erklärt.

Es reifte bei den BÄH-Bürgern daher der Plan ein Abwahlbegehren auf den Weg zu bringen, für den Fall, dass die OBin die angebotene Rücktrittsmöglichkeit nicht nutzt.

Wenn das Abwahlbegehren von 43.000 Bürger unterschreiben wird, liegt es in der Hand der Bürger von Bochum und Wattenscheid in einem Bürgerentscheid darüber abzustimmen, ob die OBin ihr Amt aufgeben muss. Die Sammlung der Unterschriften soll am 01.12.2013 beginnen und 4 Monate dauern. Die Abwahl der OB kann dann zeitgleich zur Kommunal- und Europawahl am 25.05.2014 erfolgen.

Bereits am 27.08.13 beantragte die Initiative Bochum ändern mit Herz zu diesem Zweck bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Dauerinformationsstandes mit Holzhütte auf dem durch das Bürgerbegehren „Musikzentrum“ bekannten Ort am Husemannplatz.

Jedoch verweigerte die Stadtverwaltung der Initiative nach Monate langer Bearbeitung zur Zeit des Weihnachtsmarktes den begehrten Standplatz zu genehmigen. Die fadenscheinige Begründung (Ablehnung) lautet, die Aufstellung der Abwahlbegehrenhütte könnte beim Veranstalter des Weihnachtsmarktes, der Bochum Marketing GmbH zu wirtschaftlichen Einbußen führen. Außerdem würde der ca. 8qm große Abwahlstand die Durchführung des sich über Husemannplatz und Dr.-Ruer-Platz sowie alle angrenzenden Straßen erstreckenden und im Brauchtum der Bürger fest verankerten Weihnachtsmarktes gefährden.

Diese abwegige Begründung der Ablehnung, nährt den Verdacht, dass die Ablehnung der Erlaubnis eigentlich den Zweck verfolgt, zu verhindern, dass während des Weihnachtsmarktes an exponierter Stelle in der Innenstadt Unterschriften für die Abwahl der OBin gesammelt werden.

Interessant, dass die Stadt Bochum das Sondernutzungsrecht missbraucht, um angebliche wirtschaftliche Interessen des privatrechtlichen Unternehmens Bochum-Marketing GmbH zu schützen. Eigentlich ist die Verweigerung der Sondernutzung eines öffentlichen Raums gem. § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW nur aus verkehrlichen und Sicherheitserwägungen zulässig, nicht jedoch aus wirtschaftlichen Beweggründen. Auch dürfen Nutzungen des öffentlichen Raums, die den Bürgern die Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte ermöglichen und dem Gemeinwohl dienen, grundsätzlich nur dann nicht erlaubt werden, wenn diesen erhebliche straßenrechtliche Bedenken entgegenstehen. Dies ist hier nicht der Fall.

Bei der Abwägung der demokratischen Rechten der Bürger auf Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte mit den wirtschaftlichen Interessen von Bochum Marketing, kommt die Stadt erstaunlicher Weise zu dem Ergebnis, dass der Bochum Marketing GmbH, die Verlegung eines einzigen von zig Weihnachtsmarktständen zugunsten des Wahlstandes für das Abwahlbegehren nicht zuzumuten sei. Das Gemeinwohl habe sich hier den wirtschaftlichen Interessen des Weihnachtsmarktveranstalters unterzuordnen.

Diese Ansicht ist ein Skandal und zeigt das verquere Demokratieverständnis im Rathaus, das sich leider auch während der gesamten Amtszeit der Oberbürgermeisterin bei allen Bürgerbegehren von Cross-Border-Leasing über Stadtbad bis „Musikzentrum“ immer wieder gezeigt hat.

Zusätzlich pikant, dass zum Zeitpunkt als die BÄH-Initiative den Antrag auf Sondernutzung stellte, ein Antrag von Bochum Marketing auf Sondernutzung für den Weihnachtsmarkt noch gar nicht vorlag. Es wäre also für die Verwaltung problemlos möglich gewesen, den Stand für das Abwahlbegehren bei der Sondernutzungserlaubnis für die Bochum Marketing GmbH auszunehmen. Trotzdem entschied die Stadtverwaltung im vorauseilenden Gehorsam gegen die Rechte der Bürger und für die Wirtschaftsinteressen.

Es kommt der Oberbürgermeisterin wohl zu pass, dass sich durch den Weihnachtsmarkt das Abwahlbegehren massiv behindern lässt, denn auf der ganzen Fläche des Weihnachtsmarktes, also fast in der gesamten Innenstadt mit Ausnahme des Teils der Kortumstraße südlich des Südrings und an der Brückstraße überträgt die Stadt der Bochum Marketing GmbH während des Weihnachtsmarktes das Hausrecht und damit die Befugnis eine Unterschriftensammlung für das Begehren in diesem Bereich zu verbieten und zu unterbinden. Entsprechend verbot und unterband die Bochum Marketing GmbH bereits beim Musiksommer 2012 jede Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren „Musikzentrum“ auf den ihr von der Stadt zur Nutzung überlassenen Innenstadtbereichen. Mit diesem Vorgehen wird die Innenstadt sozusagen zum demokratiefreien Raum.

Der BÄH-Initiative bleibt nunmehr nur die Möglichkeit gegen die Entscheidung der Stadt vor Gericht zu ziehen. Mal wieder muss das VG Gelsenkirchen bemüht werden, um die demokratischen Rechte der Bochumer Bürger dort durchzusetzen.

Ungeachtet dessen beginnen in diesen Wochen die Vorbereitungen für das Abwahlbegehren. Die BÄH-Initiative wird mit allen oppositionellen demokratischen Parteien Kontakt aufnehmen, um gemeinsam mit diesen das Begehren zu organisieren. Die BÄH-Initiative ist zuversichtlich, dass sich trotz aller Unterschiede ein gemeinsamer Weg finden wird, dass Begehren erfolgreich zu organisieren. Eine gemeinsame Basis sollte es geben, schließlich haben alle Oppositionsparteien in den letzten Jahren mehr als einmal den Rücktritt der OBin gefordert. Natürlich ist den BÄH-Bürgern auch bewusst, dass ein Abwahlbegehren dann schwierig zu stemmen sein wird, wenn wichtige Oppositionsparteien sich entschließen, die OBin in ihrem Willen zu unterstützen, die Geschicke der Stadt noch ein weiteres Jahr zu lenken.

Gleichwohl hofft die BÄH-Initiative, dass mit dem Rücktritt oder der Abwahl der jetzigen Oberbürgermeisterin eine Wende in der Stadtentwicklung einleiten kann.

Zum Hintergrund:

Nach dem millionenteuren Cross-Border-Leasing-Abenteuer, der Affäre um die verschwundenen Belege zur Westtangente, dem Atrium-Talk-Skandal und dem zumindest zweifelhaften Umgang mit den Bürgern u.a. beim Bürgerbegehren „Musikzentrum“ ist die Bochumer Oberbürgermeisterin Scholz (SPD) bei den Bochumer und Wattenscheider Bürgern so unbeliebt, wie wohl kein Bürgermeister vor ihr.

Trotzdem will sie den Weg zur Neuwahl einer/s neuen OB/in im nächsten Jahr nicht frei machen. Damit die Wahl der Oberbürgermeister und die Kommunalwahl im Mai 2014 Kosten sparend zusammen durchgeführt werden können, hat die Landesregierung den Bürgermeistern die Möglichkeit eingeräumt bis zum 30.11.2013 bei unveränderten Pensionsbezügen zurück zu treten. Dies würde der Stadt 600.000 Euro für eine zusätzliche Oberbürgermeisterwahl 2015 sparen.

Trotzdem selbst Parteifreunde wie Heinz-Dieter Fleskes (EX-SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat) und Thomas Eiskirch (SPD-Vorsitzender, Bochum) sehr deutlich verlautbart haben, dass auch sie ein würdiges Ende ihrer Amtszeit im nächsten Jahr begrüßen würde, hat die nunmehr 65jährige OBin bisher sehr deutlich gemacht, dass sie eigentlich bis 2015 im Amt bleiben will, da sie dies den Bürgern, die sie gewählt haben, schuldig sei. Auch die zunehmende Kritik an der Führung der Verwaltung angesichts der Schulschließungen, der versuchten Abschiebung vom Mariama B. sowie zuletzt hinsichtlich der verbummelten Fördergelder für die Zeche Holland lässt sie offenbar kalt. Ungeachtet dessen, dass diesbezüglich mittlerweile ebenfalls Mitglieder der eigenen Partei deutliche Kritik üben.

BÄH - Bochum ändern mit Herz im Internet: http://baeh-buerger.de/
BÄH – Bochum ändern mit Herz auf facebook: https://www.facebook.com/baehbuerger

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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