Stadt Bochum
Stadt Bochum und Hochschule für Gesundheit starten Beteiligung gegen Lärm
Die Stadt Bochum ist gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre Umgebungslärm, der von Hauptlärmquellen wie zum Beispiel Straßen- und Schienenverkehr ausgeht, zu kartieren und den Lärmaktionsplan zu aktualisieren. Dabei sind auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt. Wo sind besonders laute oder auch, um diese zu schützen, besonders leise Orte? Was hat sich seit dem letzten Lärmaktionsplan verbessert, wo gibt es Nachbesserungsbedarf? Um diese Fragen zu beantworten, führt die Stadt gemeinsam mit der Hochschule für Gesundheit (hsg) eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Ab Montag, 13. November, bis Sonntag, 17. Dezember, können alle Interessierten in einer Onlinebeteiligung unter https://bochum-mitgestalten.de/ laermaktionsplan Angaben zu „Lärm- und Ruheorten“ in ihrer Umgebung machen. Prof. Dr. Heike Köckler, Professorin für Sozialraum und Gesundheit, und Daniel Simon, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der hsg, haben die Onlinebeteiligung entwickelt. Interessierte können schnell und einfach mitwirken. Sie können Lärmbelastungen beschreiben und in einer Karte verorten.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden ab Ende des 1. Quartals 2024 bei Informationsveranstaltungen in den einzelnen Bezirken vorgestellt und diskutiert. Danach werden sie im Lärmaktionsplan der Stadt festgehalten. Dort sind dann Maßnahmen beschrieben, mit denen der Lärm in Schwerpunkten gemindert werden soll. Erstmals aufgestellt wurde dieser Plan im Oktober 2015. Hier wurden Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierungen, lärmmindernder Asphalt oder die Veränderung von Straßenquerschnitten festgelegt und zu einem großen Teil bereits umgesetzt. Auch die „Lärmschutzfensterprogramme“ der Stadt Bochum für die Jahre 2016 bis 2018 sowie für die Jahre 2020 bis 2022 mit einem Finanzvolumen von jeweils einer Million Euro sind ein Ergebnis dieser Lärmaktionsplanung.
Langfristig kommt die Lärmreduzierung den Bochumerinnen und Bochumern zu Gute, denn Lärm kann zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie zu Lern-, Konzentrations- und Schlafstörungen führen. Nach der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie der EU sowie nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Stadt verpflichtet, Umgebungslärm, also Lärm aus dem Straßen-, Schienen- sowie aus Industrieanlagen, zu erfassen und in Lärmkarten darzustellen.
Die aktuellen Lärmkarten sind unter : https://www.umgebungslaerm.nrw.de/
und im Geoportal der Stadt Bochum : https://www.bochum.de/geoportal einsehbar.
Autor:Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid |
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