Sind Bochums Finanzgeschäfte zum Teil sittenwidrig?

Die im Rahmen einer vermeintlichen Zinsoptimierung abgeschlossenen Zinsswapverträge der Stadt Bochum sind Gegenstand einer Anfrage der Linksfraktion für den nächsten Hauptausschuss. Denn das Landgericht Dortmund hat am 5. Juli die Zinsswapverträge der Stadt Bergkamen und des Kreises Unna als sittenwidrig eingestuft. Laut ‚Der Neue Kämmerer’ vom 12. Juli sei das ein Novum mit schwerwiegenden Folgen für Kämmerer bundesweit: „Denn wer jetzt noch aus vergleichbaren Verträgen resultierende Forderungen begleicht, könnte sich der Untreue schuldig machen.“

Der Fraktionsvorsitzende Uwe Vorberg äußert sich dazu: „Wir wollen von der Verwaltung wissen, ob auch Swapverträge der Stadt Bochum von dem Urteil des Landgerichtes Dortmund betroffen sind. Falls das so sein sollte, interessiert uns natürlich auch, welche Folgen das für die Stadt hat und welche Möglichkeiten es gibt, sich von solchen Geschäften zu trennen.“

Mit der am 23.11.2009 geänderten Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement wurden Swap-Verträge auch in Bochum zugelassen. Die Linksfraktion hat gegen diese Form der „Optimierungen“ gestimmt, weil die Risiken nicht überschaubar sind. Denn es handelt sich, vereinfacht ausgedrückt, um Spekulationsgeschäfte bzw. um Wetten auf zukünftige Zinsentwicklungen.

Die Anfrage der Linksfraktion ist hier.

Autor:

Uwe Vorberg aus Bochum

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