Verbrechen durch Ordensmitglieder
Sexuelle Übergriffe auf Schutzbefohlene noch um 1960!
Nicht nur in der frühzeitlichen Geschichte und im Mittelalter gab es fürchterliche Gräuel durch Träger der Kirche. Die Kirchenfürsten waren zugleich weltliche Herrscher, die den größten Teil der Bevölkerungen durch Feudalismus ausbeuteten und schwere Menschenrechtsverletzungen begannen.
Auch bis in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts gab es Verbrechen gegen Schutzbefohlene durch die kath. Kirche und nahestehenden Orden wie z.B. sexueller Missbrauch von Kindern. Dieser Missbrauchsskandal beschäftigt die katholische Kirche seit langen. Nachdem immer mehr dieser Verbrechen ans Tageslicht kamen, sahen sich auch die Orden zu einem klaren Schuldeingeständnis gezwungen. Dazu der Bericht des dpa vom 26.08.20:
Mindestes jeder dritte katholische Orden in Deutschland ist mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs konfrontiert. Bei den Ordensgemeinschaften haben sich mindestens 1412 Personen gemeldet, die angaben, als Kind, Jugendlicher oder Schutzbefohlener sexuell missbraucht worden zu sein.
Die Vorfälle reichen den Angaben zufolge teilweise bis in die 50er und 60er Jahre zurück, als noch viele Schulen und Internate von Patern oder Nonnen geführt wurden. Die DOK betonte, dass die Angaben nicht auf eine wissenschaftliche Studie zurückgingen. Es handele sich lediglich um eine interne Umfrage. Der Rücklauf sei hoch gewesen: Etwa drei Viertel der Ordensgemeinschaften, 291 von 392, hätten den Fragebogen zurückgesandt. In diesen 291 Orden lebten 88 Prozent der heutigen Ordensmitglieder. Die kleinsten Orden umfassen nur noch eine Handvoll von Personen, mitunter sogar nur noch ein einziges Mitglied.
Obwohl solche oder ähnliche Missstände den Behörden lange bekannt sind, wurden die Aussagen der ehemaligen Betroffenen bisher nicht entsprechend ernst genommen. Eine entsprechende Entschädigung für diese Verbrechen bzw. Verurteilung der damals noch lebenden Verantwortlichen blieb aus.
Zwar begrüßte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Stephan Ackermann das Ergebnis der Missbrauchstaten: "Denn wir wissen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Missbrauchstaten im Bereich der Orden verübt wurde." Ob die Kirche diese Verbrechen tatsächlich intensiv aufarbeiten wird, ist jedoch fraglich. Schließlich ist die Kirche immer noch eine Macht innerhalb der Staatsmacht und Verknüpfungen des internationalen Finanzkapitals sind insbesondere mit dem Vatikan nicht auszuschließen.
Eine zwingende Schlussfolgerung wäre: Das Kirchenrecht dürfte nicht länger öffentliches Recht sein, sondern Privatrecht ähnlich wie das Bürgerliche Recht! Trennung von Kirche und Staat! Religion ist Privatsache und die Kirchen müssten daher wie jede andere Organisation, jeder andere Verein oder jede Partei aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert werden. Im Gegenzug müssten die Kirchen und ähnliche Organisationen als gemeinnützig gelten und sind von der Steuerpflicht zu befreien.
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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