Schulministerium betont: Alle für 2013 geplanten Klassenfahrten können stattfinden

Wir sind sehr froh, dass dieses Thema für das Jahr 2013 so gelöst werden konnte, dass es keine Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler gibt. Für das Jahr 2014 wird an einer neuen Grundlage derzeit gearbeitet", betont der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas eiskirch stellvertretend auch für seine Parteikollegen Carina Gödecke und Serdar Yüksel. | Foto: Molatta
  • Wir sind sehr froh, dass dieses Thema für das Jahr 2013 so gelöst werden konnte, dass es keine Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler gibt. Für das Jahr 2014 wird an einer neuen Grundlage derzeit gearbeitet", betont der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas eiskirch stellvertretend auch für seine Parteikollegen Carina Gödecke und Serdar Yüksel.
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Schulministerin Sylvia Löhrmann hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die derzeitige und zukünftige Durchführung von Schul- und Wanderfahrten informiert. „Alle für das Jahr 2013 geplanten Klassenfahrten können stattfinden“, erklärte Ministerin Löhrmann. Nach wie vor hätten das Schulministerium besorgte Zuschriften erreicht. „Ich bin deshalb sehr froh, dass wir jetzt im Einvernehmen mit der Minister-präsidentin und dem Finanzminister eine pragmatische und unbüro-kratische Lösung gefunden haben“, so die Ministerin weiter.

Um zu erreichen, dass geplante Schul- und Wanderfahrten im Jahr 2013 stattfinden können und nicht storniert werden müssen, hat die Landes-regierung in Ergänzung zum Erlass vom 23. Januar 2013 Folgendes entschieden:

1. Genehmigte und gebuchte Schulfahrten können durchgeführt werden. Auch die im Rahmen des von der jeweiligen Schul-konferenz beschlossenen Fahrtenprogramms für das Jahr 2013 vorgesehenen und von der Klassenpflegschaft bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft bereits beschlossenen Schulwanderungen und Schulfahrten können durchgeführt werden.

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zusätzlich bereitgestellt. Das heißt, es braucht mit den Genehmigungen jetzt nicht bis zur Verabschiedung des Landeshaushaltes, die erst kurz vor den Osterferien erfolgen wird, gewartet zu werden.
3. Die Inanspruchnahme eines vom Reiseveranstalter angebotenen Freiplatzes durch eine die Klassenfahrt begleitende Lehrkraft mit Genehmigung der Schulleitung ist unbedenklich.

4. Rechtliche Verpflichtungen für 2014 dürfen derzeit nicht eingegangen werden. Hierzu sind als Planungs- und Genehmigungsgrundlage die Verabschiedung des Haushalts 2013 sowie die überarbeiteten Wanderrichtlinien, die in Kürze vorgestellt werden, abzuwarten.
Ministerin Löhrmann: „Mit dieser Entscheidung schaffen wir Klarheit für die Schulen und zwar auch für Einzelfälle, in denen beteiligte Schulen aufgrund von Ungenauigkeiten Rechtsunsicherheit gesehen und Sorge vor möglichen Folgen hatten. Wir wollen, dass die unbeabsichtigte und bedauerliche Übergangssitiation nicht zu Lasten der Schulen geht und geplante Schulfahrten im laufenden Kalenderjahr stattfinden können.“

Autor:

Holger Crell aus Wattenscheid

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