Schuleingangsuntersuchungen sind vor Schulbeginn sicherzustellen

Auf Initiative der CDU hat der Rat in seiner letzten Sitzung beschlossen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um sicherzustellen, dass bis zum Beginn des Schuljahres 2019/20 alle durchzuführenden Schuleingangsuntersuchungen auch durchgeführt werden. Dies soll auch für die zukünftigen Jahre sichergestellt werden.

Nach dem mündlichen Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bil-dung am 21. Mai 2019 war absehbar, dass unter den bisherigen Bedingungen das Gesundheitsamt nicht in der Lage sein wird, die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung für alle Lernanfänger vor Schuljahresbeginn durchzuführen. Auch wenn nach Auskunft der Bezirksregierung die Schulpflicht rechtlich höher zu bewerten ist als die Schuleingangsuntersuchung, sollte kein Kind ohne diese Untersuchung eingeschult werden müssen.

"Schlimmstenfalls kann es nämlich dazu kommen, dass bei einer nachträglich durchgeführten Untersuchung die Schulunfähigkeit festgestellt wird und bereits eingeschulte Kinder wieder die Schule verlassen müssen. Dies sollte den Kindern in jedem Fall erspart bleiben!", stellt Ulrich Küpper, Schulpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion, fest.

„Nichts ist verheerender für eine Bildungsbiografie, als ein missglückter Schulstart“, ist sich der langjährige Pädagoge sicher.

Autor:

Thomas Becker (CDU) aus Bochum

Gustav-Heinemann-Platz 2-6, 44787 Bochum
+49 234 9102077
cdu@bochum.de
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