Ratsresolution zur EU-Richtlinie für die Wasserversorgung ist Sturm im Wasserglas

In seiner gestrigen Sitzung gab sich der Rat europapolitisch. Eine „bunte Tüte“ aus Fraktionen brachte eine Resolution zur aktuell diskutierten EU-Vergaberichtlinie für die Wasserversorgung ein. Die Soziale Liste, die Linken, die unabhängigen Wahlvereine, die Sozialdemokraten und die Grünen schlossen sich damit einer Initiative der rot-grünen Mehrheit im Landtag NRW an. „Kommunale Daseinsvorsorge sichern: Wasser ist keine Handelsware - die kommunale Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden“ so der besorgte Titel.

Die Resolution lehnt ab, die Wasserversorgung den europäischen Binnenmarktregelungen zu unterwerfen. Im Wortlaut solle es „im Rahmen der EU-Konzessionsrichtlinie zu keinerlei Liberalisierungs- und Privatisierungstendenzen bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der EU kommen“. Wasser ist ohne Frage ein lebenswichtiges Gut. Die Versorgung damit muss in jedem Fall sichergestellt sein. Trotzdem ist der Aufschrei der Resolutionsunterzeichner nur ein Sturm im Wasserglas. Denn die EU-Vergaberichtlinie ändert an der bisherigen Praxis in Deutschland etwa so viel: Nichts.

„Auf Hochdeutsch: Mit der Richtlinie wird sich nichts ändern.“

„An der bewährten Organisation der Wasserversorgung in Deutschland wird sich durch die derzeit heiß diskutierte EU-Konzessionsrichtlinie nichts ändern.“, so Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat. „Die angeblich drohende Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung war nie Bestandteil der EU-Richtlinie“. EU-Binnenmarktkommissar Barnier strebte lediglich Änderungen bezüglich einer Ausschreibungspflicht an. Diejenigen Unternehmen, die sich zu einhundert Prozent in öffentlicher Hand befinden und zudem mindestens 80 Prozent ihres Jahresumsatzes mit Wasser für die Gemeinde erbringen, sollen von einer Ausschreibungspflicht ausgenommen werden.

Aber sprach die Resolution nicht etwa davon, dass die EU-Richtlinie zurückgenommen oder dahingehend geändert werden muss, damit die bewährten Strukturen erhalten bleiben? „Die Kommunen haben durch die Wahl der Rechtsform bei der Errichtung von Wasserversorgungsunternehmen auch weiterhin die Möglichkeit, eine öffentliche Ausschreibung zu vermeiden. Freiwillig wäre das durchaus möglich. Das Beispiel von Berlin, wo die Wasserversorgung 1999 teilprivatisiert wurde, macht jedoch deutlich, dass bei einer möglichen Vergabe transparente Verfahren dringend geboten sind. Nur so können Vergaben 'unter der Hand', überzogene Renditen für die Erwerber und völlig überteuerte Preise für die Bürger verhindert werden", erklärt Haltt.

Wenig Glaubwürdigkeit bei den Unterzeichnern

Der Rat nahm mit der Mehrheit der Unterzeichner und bei Enthaltung der CDU die eingebrachte Resolution an, obwohl die Gelsenwasser AG mit Anteilen der Stadtwerke Bochum bereits privatwirtschaftlich tätig ist und ausländische Beteiligungen in Frankreich, Polen und Tschechien hält. "Im Hinblick auf den Wasserversorger Gelsenwasser ist es wenig glaubwürdig, wenn Bochum jeglicher Liberalisierungs- und Privatisierungstendenz eine Absage erteilt", so Haltt.

Die FDP im Rat stimmte gegen die Resolution.

Autor:

Dennis Rademacher aus Bochum

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