Gewalt
Prävention bei Kindern und Jugendlichen

Bei jungen Erwachsenen sind laut PKS die Zahlen bei den „absoluten Gewalttaten“ in der Altersgruppe 18 – 21 Jahren rückläufig. Dagegen sind in der PKS die Altersgruppen bis 14 und 14-18 Jahre die Zahlen angestiegen. Bei der Gruppe bis 14 Jahre um 27,9 %, bei der Gruppe 14-18 Jahre um 11,9 %. Zum Wohle der Kinder und Jugendlichen muss früh klar sein, das so ein Verhalten falsch ist und Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei gilt im Jugendstrafrecht der Grundsatz „Erziehung vor Strafe“.
Dieser Grundsatz bedeutet, dass im Jugendstrafrecht der Schwerpunkt auf erzieherischen Maßnahmen liegt, um den Jugendlichen auf den richtigen Weg zu bringen, anstatt ihn nur zu bestrafen. Um diesen Grundsatz gerecht zu werden, müssen genügend Angebote vorhanden sein.
Wir haben daher eine Anfrage mit folgenden Fragen im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit uns Soziales gestellt.
1. Kann die Verwaltung diesen Trend bei den Zahlen auch für Bochum bestätigen oder gibt es Abweichungen nach oben oder unten? (Bei Abweichungen von der PKS bitte aufführen)

2. Welche Programme zur Gewaltprävention bei KuJ gibt es bei der Stadt Bochum?

3. Sind der Verwaltung Programme von anderen Trägern bekannt und arbeitet die Stadt mit diesen zusammen? (Bitte die Programme und Träger einzeln aufführen)

4. Welche Mittel stellt die Stadt Bochum für solche Programme bereit (Personal, finanzielle Mittel, Räume…)? (Bitte nach Trägern trennen)

5. Erhält die Stadt Bochum Gelder von Bund oder Land, um solche Programme durchzuführen oder durchführen zu lassen?

6. Wie ist die Auslastung bei diesen Programmen?

7. Wie hoch ist die Rückfallquote bei diesen Programmen?

8. Gibt es unterschiedliche Ansätze bei den Programmen? (Bitte die Unterschiede kurz erläutern)

9. Wie lange dauern diese Programme? (Bitte Unterschiede kurz erläutern)

Autor:

Christian Krampitz (Bündnis Deutschland) aus Bochum

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