Planlosigkeit bei Flüchtlingsbetreuung und -unterbringung kostet Bochum Millionen
Bis zum 10. März 2016 befand sich die Stadt Bochum nach Angaben der Sozialverwaltung in einer Notsituation. Jede Woche kamen rund 150 Flüchtlinge pro Woche in die Stadt und mussten sowohl untergebracht wie versorgt werden.
Als besondere Herausforderung erwies sich zunächst, eine ausreichend große Zahl von Unterkünften bereit zu stellen. Leider zeigte sich bereits hier, dass die Verwaltung schon nach kurzer Zeit nicht mehr in der Lage war die Anmietung von Unterkünften, den Kauf von Leichtbauhallen und Wohncontainern geplant und vorausschauend durchzuführen. Immer erst wenn ein neuer Notstand drohte, wurden überstürzt neue Unterkünfte beschafft. Hätten nicht zwischenzeitlich 1.400 Menschen in Turnhallen untergebracht werden können, hätten die Menschen auf der Straße schlafen müssen.
Überhöhte Mietpreise, nicht benötigte Container und Leichtbauhallen
Nunmehr prüfen Verwaltung und Politik in der Nachschau, was während der Flüchtlingskrise falsch gelaufen ist. Nicht nur wurden Flüchtlingsunterkünfte zu weit überhöhten Mietpreisen angemietet (Bericht des RPA, 20170642), auch wurden massenweise Leichbauhallen und Wohncontainer beschafft, für die es heute keine Nachnutzung gibt. 206 ungenutze Container stehen heute an Wuppertaler Str., Lewacker Str. und Röhlinghauser Str. Auch die Leichbauhallen am Opelwerk werden gerade leer gezogen. Die Containerunterkünfte an der Zeche Holland und dem Nordbad sind wie andere nur teilweise belegt. Übrig bleiben leere Hallen und Wohncontainer, die nach Herstellerangaben nur eine Nutzungsdauer von 15 Jahren haben und die kaum anders zu nutzen sind.
Leider wurden, anders als von der Fraktion „FDP & Die STADTGESTALTER“ mehrfach beantragt, statt Hallen und Containern mit sehr begrenzter Lebensdauer keine dauerhaften Modulbauten beschafft, die eine Nutzungsdauer von mindestens 40 Jahren ermöglicht hätten (LK vom 30.01.16). Diese hätten jetzt zu Wohn- oder Bürobauten umgebaut werden können. Stattdessen sitzt die Stadt jetzt auf Containern, für die kaum weitere Nutzungsmöglichkeiten bestehen.
Einige Container können zu Klassenräumen umgebaut werden, die aber schon in wenigen Jahren wieder abgebaut oder durch dauerhafte Bauten ersetzt werden müssten, sofern der Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen bei den Schulen weiter besteht. Diese Fehlentscheidung kommt die Stadt nunmehr teuer zustehen (LK vom 17.02.2016). Zu befürchten ist, dass viele Container, die für Mio. eingekauft wurden, demnächst ungenutzt irgendwo auf Lagerplätzen der Stadt verrotten.
Mündliche Verträge, fehlende Ausschreibungen
Auch die Organisation der Betreuung der Flüchtlinge erfolgte ungeplant. Verträge mit den sozielane Einrichtungen, die die Flüchtlinge und Unterkünfte betreuen sollen, wurden nicht ausgeschrieben, wurden teilweise nur mündlich und über Laufzeiten von 2-4 Jahren geschlossen. In vielen Flüchtlingsunterkünften waren nach wenigen Monaten kaum mehr Flüchtlinge zu betreuen, aber die Verträge müssen weiter erfüllt werden.
Obwohl die Notsituation bereits im März 2016 endete und die Verwaltung angewiesen wurde, nach Ende der Notsituation die Vereinbarung neuer Verträge zum Zwecke der Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen entsprechend der geltenden gesetzlichen Regeln auszuschreiben ist, erfolgte auch noch Ende 2016 entgegen der Vorschriften und Anweisungen die Vergabe von Aufträgen mündlich und weiter ohne Ausschreibung.
So zum Beispiel am Nordbad. Noch am 04.10.16 erfolgte die Vergabe der Flüchtlingsbetreuung für 2 Jahre mündlich an die AWO (Mitteilung 20170754). Zur Unterbringung von 450 Flüchtlingen wurde die Unterkunft gebaut, belegt ist sie aktuell nur mit 160 Flüchtlingen, Tendenz abnehmend. Der Betreuungsvertrag läuft über 2 Jahre. Er läuft auch weiter, wenn kein Flüchtling mehr zu betreuen ist. Die Stadt hat es auch in diesem Fall versäumt sich in den Verträgen ein Rücktrittsrecht einzuräumen, wenn die Unterkünfte nicht mehr benötigt werden. Das bedeutet, die Stadt muss weiter Millionen zahlen obwohl gar keine Leistungen mehr erbracht werden.
Undurchsichtige Auftragsvergaben
Obwohl gemäß Runderlass der zuständigen Ministerien vom 12.02.2016 zur „Beschaffung von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen“ nur im „Falle der äußersten Dringlichkeit in Ausnahmefällen“ wenn dies „unbedingt erforderlich ist und aus dringlichen, zwingenden Gründen, die der Auftraggeber nicht verursacht hat und auch nicht voraussehen konnte, die Vergabe an die AWO ohne Ausschreibung hätte erfolgen dürfen, geschah dies trotzdem.
Aber selbst wenn keine Ausschreibung hätte erfolgen müssen, hätten vor einer Vergabe mindestens drei Unternehmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden müssen. Nach Auskunft der Sozialverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion „FDP & Die STADTGESTALTER“ erfolgte die Vergabe „nach Durchführung eines „Interessenbekundungsverfahrens“, bei dem sich die (potentiellen) Träger (Bochumer Wohlfahrtsverbände) für die Betreuung von Standorten oder die Wohnungsbetreuung melden konnten“ (Mitteilung 2017754) Konkret angefragt wurde außer der AWO offenbar niemand.
Warum 7 Monate nach der Flüchtlingskrise Verträge mit sozialen Tägern ohne Vereinbarung schriftlich fixierter individueller Leistungsbeschreibungen mündlich geschlossen wurden, wirft Fragen auf. Es hätte möglich sein müssen, dass nach der Beauftragung von verschiedensten sozialen Einrichtungen im Laufe der Flüchtlingszuweisungen seit Ende 2014 mit der Betreuung von Flüchtlingsunterkünften, von der Sozialverwaltung ein Standardverfahren entwickelt worden wäre, in dem derartige Leistungen ausschließlich schriftlich vergeben werden.
Bemerkenswert, dass die Sozialverwaltung ausgerechnet Betreuungsverträge mit der AWO, Unterbezirk Ruhr-Mitte mündlich abschließt, deren Geschäftsführer SPD-Ratsmitglied Ernst Steinbach und dessen Unterbezirksvorsitzender Serdar Yüksel (SPD-Landtagsabgeordneter) ist. Vertrauenserweckend sind solche Vorgänge nicht. Es entsteht der Eindruck, dass hier eine soziale Einrichtung, die sich fest in SPD Hand befindet, mit lukrativen Betreuungsverträgen versorgt wurde. Um die Aufklärung der Angelegenheit voran zu treiben hat die Fraktion „FDP & Die STADTGESTALTER“ nunmehr im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine weitere Anfrage gestellt (Anfrage 20170952).
Die Aufwendungen für Sicherheitsleistungen laufen aus dem Ruder
Auch bei der Vergabe von Sicherheitsleistungen gab es keine Kostenkontrolle. Bereits Ende 2016, hat das Rechnungsprüfungsamt die Vergabe von Sicherheitsleistungen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung bemängelt (Bericht des RPA). Die Verwaltung blieb auch nachdem im Mai/Juni 2016 massive Misstände bei den Sicherheitsleistungen auffielen, insbesondere Ermittlungen der Steuerfahndung und Zollverwaltung, Nichteinhaltung von Anwesenheitszeiten, Beschwerden von Mitarbeitern, Beauftragung eines Subunternehmers und die bisherigen Auftragsvolumen in erheblichen Umfang überschritten wurde, untätig, obwohl eine erneute Ausschreibung mit anderen Rahmenbedingungen nach Ansicht des RPA, „nicht nur zweckmäßig, sondern auch zwingend notwendig gewesen wäre“. Bis Oktober 2016 war auf Grundlage des 2015 geschlossenen Vertrages aus der Auftragssumme von 91,5 TEuro ein Betrag von 4,8 Mio. Euro für Sicherheitsleistungen geworden.
Ungeordnetes und ungeplantes Handeln im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung und –unterbringung auch nach Ende der Krise
Im Ergebnis wurden durch ungeordnetes und ungeplantes Handeln im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung und –unterbringung Millionen von der Stadtverwaltung verschwendet. Nur für die Zeit bis März 2016 lässt sich als Begründung für die Vorgehensweise die bis dahin bestehende Notsituation anführen. Dass danach keine geordneten und nachvollziehbaren Strukturen entwickelt wurden, um die Flüchtlingsbetreuung und –unterbringung geordnet und kostensparend zu handhaben, ist unverständlich.
Es ist unverzichtbar, dass insbesondere die Sozialverwaltung reorganisiert wird, damit sie zukünftig ihre Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung und -unterbringung auch bei zukünftigen Krisenlagen geordnet erfüllen kann.
Zudem ist die Verwaltung so aufzustellen, dass sie in Zukunft flexibler und schneller auf Notsituationen reagieren kann und trotzdem ein Mindestmaß auf eine möglichst kostensparende Verwendung der eingesetzten Finanzmittel möglich ist. Zur Not muss für die Zukunft ebenfalls überlegt werden, ob im Falle von Krisensituationen nicht externe Fachkräfte hinzugezogen werden, die sich in den verschiedenen Bereichen (Anmietung Immobilien, Ausschreibung von Leistungen u.a.) auskennen und schneller reagieren können als der städtische Behördenapparat. Diese Hinzuziehung externer Fachleute dürfte weniger Kosten verursachen durch ungeordnetes und ungeplantes Handeln der Stadt entstehen.
Volker Steude
Die STADTGESTALTER - politisch aber parteilos
Autor:Dr. Volker Steude aus Bochum |
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