Ohrfeige für steuerwütige Städte - Bund der Steuerzahler fordert Bettensteuern zurückzuerstatten
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) sieht in dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer eine Ohrfeige für die Steuerwut zahlreicher Städte. Der Verband fordert die Städte Aachen, Bochum Dortmund, Duisburg und Köln auf, die entsprechenden Satzungen ersatzlos aufzuheben. Die rechtswidrig erlangten Einnahmen müssten zügig zurückerstattet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass die Bettensteuer-Satzungen in den Städten Bingen und Trier im vollen Umfang unwirksam sind. Zwar dürften die Kommunen privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen besteuern, nicht jedoch solche, die beruflich zwingend erforderlich seien. „Bereits im Januar 2011 hat der BdSt NRW in seiner Stellungnahme zur Anhörung ausdrücklich daraufhingewiesen, dass es sich nicht um eine zulässige örtliche Aufwandsteuer handelt, wenn auch Geschäftsreisende die Bettensteuer zahlen müssen“ so der Vorsitzende des BdSt Heinz Wirz. Berufliche Reisen dienten nämlich nicht der Verwendung, sondern der Erzielung von Einkommen und fielen damit nicht unter das Recht der Kommunen, „örtlichen Aufwand“ zu besteuern. Eine Abgrenzung zwischen beruflich bzw. privat veranlassten Reisen ist jedoch in der Praxis unmöglich. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler lässt sich das Urteil der Leipziger Verwaltungsrichter auf die in Nordrhein-Westfalen bestehenden Satzungen vollständig übertragen.
Für den BdSt NRW ist das Urteil auch ein klares Signal an die Städte und Gemeinden, bei ihren Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung nicht auf neue Steuern zu setzen, sondern alle Möglichkeiten der Ausgabenreduzierung zu nutzen. „Nachdem in diesem Jahr die Kommunen auf breiter Front bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer teilweise kräftig an der Steuerschraube drehen, muss mit Steuererhöhungen jetzt Schluss sein“, so Heinz Wirz.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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