Neue NRW-Corona-Schutzverordnung gilt ab Freitag
Nur noch eine Inzidenz - 3G ist das was zählt - endlich wissen wir wo es lang geht

Endlich eine verständliche Weg Beschreibung der Politik.
Foto:
Pixabay

Kaum zu glauben: 
NRW -Corona-Schutzverordnung nun übersichtlicher:
Am Freitag (20.08.2021) tritt in Bochum und ganz NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft, gelten soll sie bis einschließlich 17.September 2021.

3G wird wichtiger als Inzidenzen.
Es wird keine verschiedenen Inzidenzstufen mehr geben.

Ab 35 wird konsequenter als bisher die 3G-Regel eingeführt.
Alle Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Corona-Schutzverordnung und damit auch die vier Inzidenzstufen entfallen.

Für vollständig Geimpfte gibt es kaum noch Einschränkungen:
Ab einer 7-Tage - Inzidenz von 35 wird für alle Personen ,die weder vollständig geimpft noch genesen sind, die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sind, zur Pflicht.
Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (+Hygienekonzept)
  • Sport und Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung 
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)
  • Außerdem gilt die Regel gemäß Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit erhöhten Risiko. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein PCR-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Sonderregeln für Kinder:
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen
(Kostenlos) als getestete Personen.
Dort wo die 3G -Regel gilt bitte einen Schülerausweis vorlegen. Kinder bis zum Schulantritt sind einer Corona getesteten Person gleichgestellt.

Sonderreglungen:
Krankenhäuser ,Altenheim ,Pflegeheime und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationäre Einrichtungen der Sozialhilfe hier gilt die 3G Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

Medizinische Maskenpflicht:
Unabhängig von Inzidenz-Werten im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, an Verkaufsständen ,Warteschlangen bei Großveranstaltungen im Freien. (außer am Sitzplatz)

AHA:
Generelle Empfehlung ,bestimmte Lüftungs-und Hygieneregeln .
In Einrichtungen mit Besucher-oder Kundenverkehr sind diese verpflichtend umsetzen.
Bisher kostenlose Tests:
Alle Tests, auch Schnelltests werden ab 11.Oktober kostenpflichtig.
Preise zur Zeit noch unbekannt.

Meine Meinung:
Endlich eine klare Ansage, Mensch weiß wo es lang geht.

Quelle:
Radio Bochum
Text teilweise übernommen
Danke für eure Infos tagtäglich :
Dankeschön an meinen Lieblingssender.

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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