Sehnsüchtig erwartete Entlastung ?
Nix da : Von wegen 300 Euro Energiepreispauschale

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Ab September geht es los mit der Energiepreispauschale (EPP) aber der Anspruchsberichtigte fragt sich sicher was vom vermeintlich großen Segen bleibt.

Viele Deutsche warten schon sehnsüchtig auf die Entlastung der Energiepauschale.
Die EPP ist Steuerpflichtig:
Von wegen 300 Euro mehr auf dem Konto, denn der Fiskus will auch absahnen. 

 Was am Ende bleibt :
Die vom Arbeitgeber ausgezahlte EPP gilt als ,,sonstiger Bezug" und ratzfatz ist die Pauschale eine Nullnummer. 
Das Bundesfinanzministerium erklärt das von 300 Euro im Schnitt 193 Euro netto verbleiben.
Da die Lohnsteuer aber nach Steuerklasse variiert, liegt der individuelle Abzug zwischen 0 und 142,42 Euro.

Aha:
Es gibt Menschen die 300 Euro erhalten, für das andere Ende des Spektrums verbleiben dann nur 158 Euro.
Wer einen hohen Steuersatz hat bekommt weniger - wer unter dem Grundfreibetrag bleibt ,profitiert von der vollen Summe der EPP. 

Was dich erwartet:
Wie viel genau von der EPP am Ende netto auf deinem Girokonto überwiesen wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei ist nicht nur das Einkommen von entscheidender Bedeutung ,Beziehungsstatus und die Steuerklasse zählen auch.

Ach, nee:
Da viele Rentner nicht steuerpflichtig sind gehen diese bei der EPP leer aus.

Rechner zur Energiesteuer- Entlastung findest du unter https.//www.bundesministerium.de
Quelle:
Fokus Online

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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