Neues Gutachten: Betriebskosten für Musikzentrum liegen über 1,1 Mio.

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BÜRGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM informiert:

Nachdem die Stadt sich weiterhin beharrlich weigert das Kostengutachten zu veröffentlichen, welches die Plausibilität der Berechnungen der Wettbewerbssieger des Architektenwettbewerbs zum Musikzentrum zum Gegenstand hat, haben nunmehr die Betriebswirte des Bürgerbegehrens unterstützt durch einen Ingenieur den 3. Teil des Gutachten zu den jährlich für das Musikzentrum anfallenden Betriebskosten veröffentlicht (http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/06/Gutachten-j%C3%A4hrliche-Betriebskosten-des-Musikzentrums.pdf).

"Das Ergebnis ist erschreckend", so Dr. Volker Steude, "nach unserer, eher konservativen Kalkulation übersteigen die jedes Jahr anfallenden Betriebskosten für das Musikzentrum den vom Rat gesetzten Kostenrahmen in Höhe von 650.000 EUR um fast das Doppelte."

Im vorliegenden Gutachten wurden die Betriebskosten fachgerecht nach der allgemein gültigen Grundlage zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Hochbauten während der Planung und Nutzung, DIN 18960 berechnet.

Im Ergebnis liegen die Betriebskosten für das Musikzentrum bei 1.158.329,32 EUR pro Jahr.

Die Kosten wurden aufgrund der Vorgaben der DIN-Norm für das erste Nutzungsjahr des Musikzentrums ermittelt, also für 2015/16. Entsprechend wurden die bis dahin zu erwartenden Preissteigerungen in der Kalkulation im Wesentlichen berücksichtigt (Das städtische Assmann-Gutachten basiert hingegen auf Preisen von 2011).

Einbezogen wurden in die Kalkulation die zusätzlichen Heizkosten für die Marienkirche als 3. Bauteil neben Konzert- und Musikschulsaal sowie die Betriebs- und Mietkosten für die anzumietenden Verwaltungsräume.

Ebenfalls wurden die Personalkosten für eine angemessene Ausstattung des Musikzentrums mit Hausmeistern, Pförtnern und Abendpersonal auf Basis KGSt M 4/2011 einkalkuliert.

Die gem. Grundsatzbeschluss maßgeblichen "gebäudebezogenen Kosten", zu denen auch die Betriebskosten zu rechnen sind, belaufen sich gem. DIN 18960 damit insgesamt mindestens auf:

1.158.329 EUR/ Jahr KG 300 Betriebskosten
619.000 EUR/ Jahr KG 400 Instandsetzung
660.000 EUR/ Jahr KG 100 Abschreibung
154.000 EUR/ Jahr KG 100 Zinslast
50.000 EUR/ Jahr KG 200 Objektmanagement
2.641.329 EUR/ Jahr Summe der gebäudebezogene Kosten

Die Vorgabe hierzu liegt laut Grundsatzbeschluss (20120236) bei max. 650.000 EUR/ Jahr. Diese wird um mehr als das 4-fache überschritten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Ratsvorgabe damit niemals erfüllbar.

Soweit die Ratsmitglieder ihre Entscheidung über den Bau des Musikzentrums unter Beachtung der Vorgaben des Grundsatzbeschluss (20120236) treffen, ist aufgrund der vorliegenden Zahlen nur eine Entscheidung gegen den Bau möglich.

Das BÜRGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM ruft daher die Ratsmitglieder auf, sich an die selbst gesetzten Vorgaben zu halten, um die Glaubwürdigkeit des Rates der Stadt nicht aufs Spiel zu setzen und das Vorhaben Musikzentrum umgehend zu stoppen.

Sofern der Rat nicht bereit ist, das Vorhaben zu den Akten zu legen, sollte er es den Bürgern überlassen an seiner Stelle die Entscheidung zu treffen, ob das Vorhaben Musikzentrum realisiert werden soll.

Zu diesem Zweck wurde das BUERGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM initiiert, zu dem Sie hier weitere Informationen finden:
http://buergerbegehren-musikzentrum.de
http://www.facebook.com/Buergerbegehren.Musikzentrum

Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren kann man hier herunter laden: http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/06/Unterschriftenliste-B%C3%BCrgerbegehren.pdf

Die bereits veröffentlichen ersten beiden Teile des Gutachtens können Sie hier herunterladen:
Teil 1 – Jährliche gebäudebezogene Kosten des Musikzentrums (http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/06/Gutachten-j%C3%A4hrliche-Kosten-Vorhaben-Musikzentrum.pdf)
Teil 2 – Kostenrisiken bei den Baukosten des Musikzentrums (http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/06/Gutachten-Kostenrisiken-bei-den-Baukosten-des-Musikzentrum%E2%80%A6.pdf)

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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