Neuer Denkmalbereich Stahlhausen

Foto: Molatta

Der Siedlungsbereich Stahlhausen ist die älteste Stahlarbeitersiedlung in Bochum. Nach dem Stadtparkviertel wird er nun der zweite Denkmalbereich in Bochum; der Rat hat dafür Ende September den Satzungsbeschluss gefasst. Ziel der Denkmalbereichssatzung ist es, das im Geltungsbereich liegende räumliche und bauliche Siedlungsgefüge - den Siedlungsgrundriss - den Gebäudebestand und die Freiflächen als Zeugnis der Geschichte des Menschen im Ruhrgebiet in seinem architektonischen und städtebaulichen Erscheinungsbild zu schützen.

Die sich wandelnden Wohn- und Lebensverhältnisse im montanindustriell geprägten Arbeiterwohnungsbau sind hier in hervorragender Weise ablesbar. Ebenso ist der Siedlungsbereich in seinem Zusammenhang mit dem Bochumer Verein bedeutend für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse in Bochum. Der Denkmalbereich trägt dazu bei, dass die ehemalige Bedeutung der Montanindustrie in Bochum und im Ruhrgebiet nicht in Vergessenheit gerät.

Das heutige Bild der Siedlung ist durch Bauten aus unterschiedlichen Zeiten geprägt und zeigt Formen des Arbeiterwohnungsbaus im Ruhrgebiet der letzten 150 Jahren. Bereits heute sind elf Gebäude der Siedlung als Einzeldenkmäler geschützt. Im Bereich der Satzung leben ca. 1000 Menschen in 83 Gebäuden und Gebäudegruppen.

Die Eigentümer und Anwohner des Siedlungsbereiches sind intensiv in das Verfahren eingebunden worden und haben konstruktiv mitgearbeitet, so dass eine nachvollziehbare und tragfähige Lösung gefunden wurde. Wichtig ist, dass die Siedlung nicht “eingefroren” werden soll, sondern es Entwicklungsmöglichkeiten gibt. Als Hilfestellung bei der Konzeption von Baumaßnahmen im Einklang mit den Vorgaben der Satzung ist daher ein Gestaltungshandbuch erarbeitet worden, dessen Ziel es ist, Einzelmaßnahmen abgestimmt mit dem zusammenhängenden Erscheinungsbild der Gesamtanlage durchzuführen.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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