Neue Gesundheitspolizei?

Die Langzeitwerbslosen sind anscheinend noch nicht genug gebeutelt: Neben der gängigen Sanktionspraxis für das ALG II können die Jobcenter nach einer neuen Anweisung des Bundesarbeitsministerium sogar die Arbeitsunfähigkeit der Leistungsbezieher in Frage stellen. Häufige Kurzerkrankungen oder Erkrankungen direkt nach Urlaubsende werden als "Blaumacherei" angesehen. Dabei werden selbst eindeutige ärztliche Atteste angezweifelt und der Leistungsbezieher kann zum Amtsarzt bzw. Arzt der zuständigen Krankenkasse geschickt werden.

Das ist ein eindeutiger Angriff auf die Menschenrechte der Bedürftigen und eine Anmaßung, über Entscheidungen ausgebildeter und erfahrener Mediziner zu befinden. Blaumacher sind die Ausnahme und die gibt es auch bei Berufstätigen. Deshalb können nicht alle Bedürftigen über einen Kamm geschoren werden. Im Übrigen kann die angebliche "Blaumacherei" als Notwehr angesehen werden, denn außer bei Arbeitsunfähigkeit hat der Hartz IV - Empfänger keine kurzfristige Möglichkeit, unsinnige Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs oder prekäre Beschäftigungen abzulehnen, es sei denn, er nimmt eine Kürzung des ALG II um 30% in Kauf. Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung!

Anstatt Gesundheitspolizei zu spielen, sollten sich die Jobcenter stärker um faire Arbeitsplätze (nicht Arbeitsgelegenheiten oder prekäre Beschäftigung) für ihre Kunden bemühen.

In diesem Zusammenhang weise ich auf die wöchentlich stattfindenden Montagsdemonstrationen gegen die Hartz-Gesetze hin. Am 15.4. steht das Thema "Zweifel an der Arbeitsfähigkeit der ALG II - Bezieher" im Mittelpunkt der Diskussion. Die Kundgebung ist um 18.00 Uhr am Husemannplatz. Jeder (außer Faschisten) kann dort seine Meinung am offenen Mikrofon äußern.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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