Verluste von Steag-Beteiligung für Bochum noch größer?
Nach 57 Mio. Euro Abschreibung der nächste Schlag: Steag kann nicht gegen die Entschädigungsregeln beim Kohleausstieg klagen!
Die Verwaltung hat am 27.07.2020 auf die Anfrage der AfD Fraktion im Bochumer Stadtrat Stellung zu den Zahlen bei der Steag-Beteiligung gegeben (Vorlagen-Nr: 20201839).
Die Fakten (die Zahlungen erfolgten nicht direkt durch die Stadt, sondern durch deren 100% Beteiligung Stadtwerke Bochum):
- Beraterkosten 2009 und 2010: 2,2 Mio. Euro
- Kaufpreis für die Steag 2010 bis 2018 („Investitionen“): 67,6 Mio. Euro
- Wert des Eigenkapitals durch Investitionen: 67,6 Mio. Euro
- Abschreibungen bis 2019: 57,6 Mio. Euro
- Aktueller Wert des Eigenkapitals: 10 Mio. Euro
- Offene Darlehen: 49 Mio. Euro
Verluste von 57,6 Mio. Euro!
Bereits jetzt mussten also schon 57,6 Mio. Euro abgeschrieben werden. Geld, was den Bochumer Bürger an anderer Stelle fehlt. Sei es bei Schulen (so wird in einer Schule inzwischen Toilettengeld von den Kindern genommen), beim Straßenbau (siehe Straßen wie an der Brandwacht oder auch An der Markscheide oder die Lohbergbrücke) oder ….
Die AfD Fraktion hat sich immer wieder gegen den Kauf von Steag und auch gegen das Nachschießen von Kapitel mittels weiterer Darlehen gestellt. Leider war Sie in Bochum die einzige Fraktion.
Doch jetzt kommt es noch schlimmer:
Mitten in den möglichen Verkaufsverhandlungen verkündet das Gericht, dass Steagnicht gegen aus Sicht von Steag zu niedriger Entschädigungen für die Zwangsabschaltung ihrer Kohlekraftwerke klagen darf. Grund: Da die Steag mehrheitlich in kommunaler Hand ist, darf Steag nicht klagen. Eine Klage „Kommune gegen Staat“ sei nicht zulässig, so die Begründung vom Gericht.
Für die Bochumer Bürger wird es deshalb teuer. Denn durch dieses Gerichtsurteil könnte der Verkaufspreis nochmals deutlich sinken.
Es bleibt abzuwarten, ob die Verluste noch deutlich mehr werden als die bisherigen 57 Mio. Euro (bisherige Abschreibung)
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Ihr/Euer Christian Loose
Autor:Christian Loose (AfD) aus Bochum |
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