Muss Schulverwaltungsamt Bochum Toilettengebühren erstatten?
Was war das nicht für ein Zufall.
In einem Radiobeitrag hörte ich am Donnerstag den 22.08.2013 vormittags so nebenbei, dass eine Toilettengebühr für die Nutzung an der Maria-Sibylla-Merian Gesamtschule eingeführt wurde. Nicht mal in den Lokalnachrichten, sondern nirgendwo konnte man etwas darüber erfahren.
Als ich beim Radiosender nachfragte, sagte man mir auch nur, dass es von jemand Interviewten stamme und man den Wahrheitsgehalt nicht geprüft habe. Meine weiteren Recherchen bei der Stadtverwaltung Bochum ergaben, dass man mir zunächst keinen Ansprechpartner nennen konnte. Als ich jedoch nicht locker ließ stieß ich dann auf einen Amtsleiter, der mir bestätigte, dass diese Toilettennutzungsgebühr an eben der genannten Gesamtschule in diesem Schuljahr eingeführt werden soll und sowas an einigen Schulen in Bochum bereits seit Jahren eingeführt sei.
Meine Überraschung war recht groß, denn ich hatte mir Derartiges nicht vorstellen können und recherchierte die Zulässigkeit einer solchen Gebühr für die Toilettennutzung an Schulen in NRW.
Glücklicherweise stieß ich dann auf einige ältere Artikel, welche sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben und rief zur Bestätigung der Unzulässigkeit bei der Bezirksregierung in Arnsberg an, wo man mir die Unzulässigkeit bestätigte, was mich erleichterte und ich umgehend zum Anlaß nahm, die von mir bereits informierte Presse den aktuellen Stand zu berichten. Leider konnte man den Abdruck der städtischen Information mit der Schlagzeile "Gesamtschule führt Dauerkarte für Toilettengang ein" nicht mehr verhindern.
In der nächsten Woche muss dann wohl sowas wie "Toilettengebühr an Schulen unzulässig" oder "Unzulässiges Kassieren von Toilettengebühren an Bochumer Schulen" bzw. "Stadt Bochum muss die zu Unrecht erhobene Toilettengebühren an die Bochumer Schüler zurückerstatten" stehen.
Wie auch immer, ist der Zustand der Toiletten an den Schulen in Bochum unzumutbar und das man dort etwas unternehmen muss, sollte jedem klar sein, wenn Schüler sich schon den Toilettengang verkneifen und zuhause angekommen sofort die heimische Toilette aufsuchen, noch bevor sie richtig angekommen sind oder gar früher aus der Schule zurückkehren, weil man es nicht mehr ausgehalten hat und die vorgesehenen Schultoiletten selbst im "Notfall" nicht aufsuchen mag. Ja, auch so etwas habe ich bei meiner Recherche erfahren.
Jedem Bochumer ist mittlerweile aber auch klar, dass wir hoch verschuldet sind und gut überlegen müssen, welche Aufgaben wir von den zu Verfügung stehenden Steuern der Stadt Bochum als Erstes finanzieren müssen. (Ein "Musikzentrum", was in Wirklichkeit ein Konzerthaus mit Musikschulalibi zu sein scheint, gehört übrigens nicht dazu)
Als Lösung wäre ein Sponsoren-Modell möglich, welches freiwillig von Eltern, dem Förderverein und interessierten Bürgern finanziert wird, wenn die Stadt Bochum dafür kein Geld übrig hat. Aber dann für alle Schüler. Nicht nur die Schüler mit einem "Toilettenaufkleber" im Schülerausweis o.ä..
Tatsache ist, nach Aussage der Bezirksregierung Arnsberg, dass jeder Schüler auch jede Toilette, welche sich an seiner Schule befindet ohne Bezahlung irgendeiner Gebühr nutzen darf, auch wenn ein Fördervein ein "Reinigungmodell" betreibt. Wer nichtzahlenden Schülern den Zugang zu von Fördervereinen oder anderen Dritten gepflegen Toiletten verweigert, macht sich strafbar.
Ich bin mal gespannt, was diesbezüglich in der nächsten Woche so in den Medien dazu zu lesen ist.
Autor:Gregor Harry aus Bochum |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.