Mehr Entrechtung anstatt Rechtsvereinfachung für Hartz IV-Empfänger
Das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung (9. SGB II-ÄndG) Bearbeitungsstand: 12.10.2015 - ist Diskussionsgrundlage für die nächste Montagsdemo.
Die geplanten „Rechtsvereinfachungen“ hebeln sogar die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 eine Reihe notwendiger Änderungen im Hartz IV – Gesetz angemahnt (Energiekosten, Elektrogeräte, Regelbedarf, Brillen). Die Reformation des Sanktionsrechts ist überfällig, ein Vorlagebeschluss dazu liegt beim BVerfG.
Stattdessen sieht der Gesetzesentwurf Pauschalierungen z.B. bei den Kosten der Unterkunft und verschärfte Sanktionen vor. Bei den Kosten der Unterkunft soll es eine pauschalierte Warmmiete geben, Heizkostennachzahlungen müssen vom ohnehin zu geringen Regelbedarf des ALG II - Beziehers finanziert werden. Zu der aktuellen Wohnungssituation in Bochum wird das Ratsmitglied der Sozialen Liste, Günter Gleising, berichten, besonders im Zusammenhang mit Vonovia.
Auch werden die Sanktionen verschärft. Zukünftig führt "sozialwidriges Verhalten" wie Erhöhung der Hilfebedürftigkeit, Aufrechterhaltung der Hilfebedürftigkeit und Nicht-Verringerung der Hilfebedürftigkeit neben den bekannten Sanktionen noch zu Erstattungsansprüchen des Jobcenters für bereits gezahltes ALG II. Es gibt weitere Verschlechterungen wie z.B. die Streichung der Arbeitsmittelpauschale.
Diese Rechtsvereinfachung soll im August 2016 Gesetz werden. Die Montagsdemo ruft zu einem großen bündnisweiten Protest auf.
Die Kundgebung ist um 18.00 Uhr auf dem Husemannplatz.
Ulrich Achenbach
Moderator
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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