Ab Dienstag neue Corona-Schutzverordnung
Maske auf in der Bochumer Innenstadt

In weiten Teilen der Bochumer Innenstadt muss ab Dienstag, 20. Oktober, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.  | Foto: pixabay/Graphik Sikora
  • In weiten Teilen der Bochumer Innenstadt muss ab Dienstag, 20. Oktober, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
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Nachdem Bochum seit letztem Donnerstag, 15. Oktober, als Corona-Hotspot gilt und seit Freitag strengere Corona-Regelungen greifen, wurden diese am heutigen Montagabend, 19. Oktober, aufgrund weiter steigenden Corona-Zahlen noch einmal verschärft. Die Stadt Bochum hat nach der nachmittäglichen Krisenstabssitzung eine neue Allgemeinverfügung nach Vorgabe der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW erlassen. Sie gilt ab Dienstag, 20. Oktober, und beinhaltet unter anderem eine Maskenpflicht in weiten Teilen der City.

Maximal 10 Personen bei Feiern

Nachdem in Bochum der Inzidenz-Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Schnitt der vergangenen sieben Tage überschritten worden ist, tritt die sogenannte Gefährdungsstufe 2 der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes in Kraft. Demnach dürfen an Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung höchstens zehn statt bisher 25 Personen teilnehmen.

Sperrstunde gilt weiter

Es bleibt dabei, dass der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig ist und sich in der Öffentlichkeit außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen dürfen. Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die Stadt lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.

Masken auf Fußgängerzone und Brüderstraße

Ab morgen, 20. Oktober, gelten zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnung zusätzliche Regeln: Im öffentlichen Raum in stark frequentierte und baulich kritische Bereiche in der Innenstadt (insbesondere in den Fußgängerzonen und im Bereich der Brüderstraße) ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Zeitraum zwischen 9 bis 24 Uhr verpflichtend. Dazu gehören:

  • Konrad-Adenauer-Platz
  • Kortumstraße Hausnummer 1/2 bis 111/118
  • Kerkwege
  • Brüderstraße
  • Husemannplatz
  • Huestraße von Hausnummer 3/4 bis Husemannplatz
  • Hellweg Hausnummer 1/2 bis 15/20
  • Dr. Ruer-Platz
  • Grabenstraße von Kreuzung Bongardstraße bis Kreuzung Hellweg
  • Schützenbahn
  • Pariser Straße
  • Harmoniestraße
  • Hans-Böckler-Straße von Kreuzung Bongardstraße /Willy-Brandt-Platz bis Kreuzung Brückstraße

Kaum Verstöße am Wochenende

Die Kontrollen der „Sperrstunde“ am vergangenen Wochenende, 17./18. Oktober, durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei verliefen bis auf wenige Ausnahmen positiv. Nur in zwei Fällen mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes tätig werden und die gastronomischen Einrichtungen nach 23 Uhr schließen. Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden eingeleitet.

Inzidenzwert bei 65,2

Insgesamt sind in Bochum seit März 1.785 (+41) Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 1.414 (+23) sind insgesamt genesen, 28 (+/-0) an bzw. mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 343 (+18) Personen infiziert, 24 (+5) davon werden stationär, sieben (-1) von ihnen intensiv-medizinisch betreut. Die Zahl der Infektionen im Schnitt der letzten sieben Tage gerechnet pro 100.000 Einwohner beträgt 65,2.

Autor:

Petra Vesper aus Bochum

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