Letzte Frist zur Einschulung

Den Bochumer Grundschulen fehlen 17 Prozent der Anmeldungen für das kommende Schuljahr. Trotz Verlängerung der Frist sind 465 Erziehungsberechtigte dieser Pflicht bislang nicht nachgekommen. Vor diesem Hintergrund wendet sich die Schulverwaltung noch einmal mit der dringenden Bitte an alle bislang säumigen Eltern, ihre im kommenden Jahr schulpflichtig werdenden Kinder umgehend bei der Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Der entsprechende Vordruck ist seinerzeit von der Stadt übersandt worden, kann jedoch auch im Internet unter www.bobi.net herunter geladen werden.

2.719 Schülerinnen und Schüler werden in unserer Stadt zum kommenden Schuljahr im Sommer nächsten Jahres schulpflichtig. Deren Eltern waren vom Schulverwaltungsamt aufgefordert worden, ihre Kinder bis spätestens Ende September bei der Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Die fehlenden Anmeldungen sind vor allem problematisch, weil alle zukünftigen Lernanfänger zwischen dem 10. und 20. Oktober zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen werden sollen.

Sollten Eltern bis Mittwoch (12. Oktober) der Verpflichtung zur Anmeldung ihrer schulpflichtig werdenden Kinder nicht nachgekommen sein, weist die Stadt deren Kinder im Interesse eines geordneten Einschulungsverfahren automatisch der nächstgelegenen Grundschule zu. Sofern Eltern oder Erziehungsberechtigte mit dieser Zuweisung nicht einverstanden sind, besteht für sie dann nur noch die Möglichkeit, ihr Kind innerhalb des laufenden Verfahrens zu der gewünschten Grundschule umzumelden.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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