Lasst die Bürger entscheiden

Anfang Dezember sollte der Rat die Entscheidung der Bürger über das "Musikzentrum" einleiten | Foto: Stadt Bochum
  • Anfang Dezember sollte der Rat die Entscheidung der Bürger über das "Musikzentrum" einleiten
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Schieben wir einmal die Diskussion über das „Für“ und „Wider“ zum Vorhaben „Musikzentrum“ beiseite, und widmen uns der Entscheidung, die der Rat der Stadt Anfang Dezember zu treffen hat. Dann wird er über den Bürgerentscheid zum „Musikzentrum“ entscheiden. Dabei wird er aber nicht „für“ oder „gegen“ das Vorhaben selbst entscheiden, sondern allein darüber, ob die Bürger über das Vorhaben an Stelle des Rates entscheiden.

Über 14.000 Wahlbürger werden beantragen, dass der Baubeschluss vom 05.07.12 an Stelle des Rates von den Bürgern selbst in einem Bürgerentscheid neu getroffen wird. Stellen mindestens 12.000 Bürger einen solchen Antrag, dann schreibt die Gemeindeordnung zwingend vor, kann der Rat seinen bisherigen Baubeschluss selbst aufheben oder er veranlasst, die von den Bürgern beantragte Entscheidung, soll durch die Bürger selbst in einer Wahl getroffen werden.

Nach den bisherigen Aussagen der Politik gibt es keinen Zweifel, die Kommunalpolitiker möchten ihren Beschluss vom 05.07. nicht aufheben, also sollte es zu dem beantragten Bürgerentscheid kommen.

In böser Erinnerung ist den Bochumer Bürgern jedoch, dass es eine ähnliche Situation in Bochum bereits einmal gegen hat: 2003 beim Cross-Border-Leasing des Kanalnetzes. Der Antrag der Bürger selbst zu entscheiden lag auch damals vor, trotzdem flog die heutige OB Scholz schnell in die USA und unterschrieb den Vertrag und vereitelte damit bewusst den Bürgerentscheid. Dieser politisch unmoralische Akt bescherte der Stadt Bochum in der Folge überdies einen Verlust von mind. 26 Mio. Euro nachdem das Geschäft grandios scheiterte.

Es mag auch diesmal die Versuchung geben, zu versuchen durch rechtliche Tricks eine Entscheidung der Bürger zu verhindern, auch trotz des Bürgerantrags von mehr als 14.000 Bochumern. Die Politik sollte sich angesichts des Desasters von 2003 sehr genau überlegen, ob sie sich das moralisch ein zweites Mal leisten will. Die Konsequenzen könnten verheerend sein, verliert man vor Gericht und danach den Bürgerentscheid, dann ist die Niederlage gegenüber dem Bürger vollständig. Auch ist wohl ein Bürgerentscheid nach einem verlorenen Gerichtsverfahren kaum zu gewinnen. Aber es besteht noch eine weitere Gefahr. Die politischen Gegner könnten den erneuten Affront der OBin gegen den Bürgerwillen als Steilvorlage nutzen und ein Abwahlbegehren der OB auf den Weg bringen. Ginge das durch, oder kämen auch nur die erforderlichen Stimmen für das Begehren zusammen, kämen sogar die politischen Mehrheitsverhältnisse im Gesamten ins Wanken.

Auch stehen die Chancen von rechtlichen Tricksereien in einem gerichtlichen Verfahren für die Stadt denkbar schlecht. Die Rechtmäßigkeit des Begehrens haben der Rechtsdezernent einer anderen großen Stadt in NRW, zwei Richter sowie ein Fachanwalt und zwei weitere Anwälte bestätigt.

Aber schauen wir uns die politischen Mehrheitsverhältnisse an: Bis auf SPD, CDU und Freie Bürger haben sich eigentlich alle Parteien positiv zu dem anstehenden Bürgerentscheid geäußert. Nur wenn die SPD bei ihrer Aussage bleibt, lieber scheitere sie vor Gericht als vor dem Bürger (W. Cordes in der Ratssitzung vom 05.07.12) dann könnte der Rat sich für die Strategie entscheiden, statt dem Bürgerwillen zu entsprechen, den Versuch zu unternehmen den Bürgerentscheid durch rechtliche Tricksereien zu verhindern.

Kaum zu erwarten ist, dass die Grünen sich gegen den Bürgerwillen wenden werden. Sie selbst haben im April den Bürgerentscheid gefordert. Aber werden sie der SPD entgegen der Koalitionsvereinbarung ein zweites Mal erlauben, sich die notwenige Mehrheit gegen einen Entscheid durch die Bürger beim politischen Gegner, der CDU, zu holen? Durch dieses politische Manöver im Juli ist die Glaubwürdigkeit der Grünen bereits bedenklich tief gesunken. Fraglich ist, wo ihre Schmerzgrenze liegt. Wenn die SPD sich die CDU ins Boot holen will, um mit rechtlichen Tricksereien einen Bürgerentscheid zu verhindern, sollte die Geduld der Grünen allerdings erschöpft sein.

Aber will die CDU überhaupt in dieser Frage in das Boot der SPD? Würde Sie mit der SPD koalieren, um einen Bürgerentscheid zu verhindern? Von den Bürgern würde sie erneut als bloßer Steigbügelhalter der SPD wahrgenommen, die die Meinung der Bürger so wenig interessiert, dass sie sich sogar mit dem politischen Gegner verbündet, nur um eine Entscheidung durch die Bürger zu verhindern. Politisches Kapital schlagen, kann sie aus einer solchen Entscheidung sicher nicht. Eigentlich hat sie es nicht nötig, der SPD als Mehrheitsbeschaffer zu dienen. Entspannt könnte sie ihre Meinung zum „Musikzentrum“ weiter vertreten und gegenüber den Bürgern Größe zeigen, indem sie deutlich macht, dass sie gleichwohl dem Willen nach einem Bürgerentscheid nicht entgegenstehen wird.

Alle Parteien tun also gut daran, den Willen der Bürger zu akzeptieren und sich einer fairen Diskussion bei einem Bürgerentscheid zu stellen. Der Versuch den Antrag auf Bürgerentscheid von über 14.000 Bürgern durch rechtliche Tricksereien verhindern zu wollen, würde dem politischen Ansehen der Verantwortlichen unnötig weiter schaden. Die politischen Folgen wären unabsehbar.

Jedes Ratmitglied muss für sich entscheiden, ob es eine Entscheidung, die die legitime Entscheidung durch den Bürger verhindern will, mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Das Vorhaben „Musikzentrum“ kann aber eigentlich nicht so wichtig sein, dass man darüber partout nicht die Bürger entscheiden lassen will.

Volker Steude (Ruhrblogxpublik)

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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