Alarmstufe rot!
Landesregierung NRW plant Verschärfung des Versammlungsrechts

Demonstration gegen das Polizeigesetz NRW in 2018 - damals ging es gegen erweiterte Befugnisse der Polizei bei Terrorabwehr und Alltagskriminalität | Foto: dpa Marius Becker
  • Demonstration gegen das Polizeigesetz NRW in 2018 - damals ging es gegen erweiterte Befugnisse der Polizei bei Terrorabwehr und Alltagskriminalität
  • Foto: dpa Marius Becker
  • hochgeladen von Ulrich Achenbach

Wie schon mehrfach vermutet wurde, könnten unter dem Vorwand der Corona-Krise demokaratische Grundrechte nach und nach ausgehebelt werden. Diese Vermutung ist richtig, wie die beabsichtigte Änderung des Versammlungsgesetzes NRW durch die schwarz-gelben Landesregierung NRW beweist.

Dazu berichtet Harald Thomè - Thome`s Newletter vom 27.01.21. 18.00 Uhr:

Die schwarz-gelbe Landesregierung will das NRW- Versammlungsgesetz massiv verschärfen. In den geplanten Entwürfen stecken viele Details, die darauf abzielen, in Zukunft Versammlungen zu verunmöglichen, als ein ganz wesentliches Grundrecht zu beschneiden.

So ist beispielsweise geplant, dass die Namen der Versammlungsleiterinnen und Versammlungsleiter bei einem Aufruf bekannt werden sollen. Dies bedeutet bei antifaschistischen Protesten, für diese Personen, deren Namen veröffentlicht werden, eine konkrete Gefahr von Angriffen durch Nazis. Zudem soll es legalisiert polizeiliche Kontrollstellen geben, und die Polizei soll das Recht bekommen Demos abzufilmen. Ebenso kann zum Beispiel ein Aufruf zur Blockade eines Naziaufmarsch mit bis zu zwei Jahre Knast bestraft werden können. Was ist an solchem Aufruf illegal???

Damit beweist die Landesregierung ihre Rechtsentwicklung. Anstatt weiter für ein Verbot von allen faschistischen Parteien und Organisationen zu kämpfen, will sie mit der Änderung des Versammlungsgesetzes NRW sogar noch diese Rechtsradikalen weiter schützen, in dem sie berechtigte Blockaden gegen diese Aufmärsche der Faschisten schwer kriminalisiert! !  Das ist nicht hinnehmbar! Protestiert alle gegen dieses Gesetzesvorhaben, damit es niemals Wirklichkeit wird! 

Sollten diese Verschärfung des Versammlungsgesetzes beschlossen werden, muss sofort Verfassungsbeschwerde vorm Verfassungsgerichtshof NRW bzw. vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt werden! Die Betriebsräte der Beschäftigten sollten aufgrund dieser reaktionären Verschärfung des Versammlungsgesetzes überall zu Betriebsversammlungen aufrufen!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

21 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.