Nichzulassung zur Wahl
Kleinpartei MLPD erhebt Verfassungsbeschwerde
MIt Hinweis auf § 11 Abs. 1 Parteiengesetz (Einberufung des Parteitages alle zwei Jahre) verweigerte der Wahlausschuss in seiner Sitzung vom 10. Dezember die Zulassung der Partei MLPD zur Bundestagswahl 2025. Entgegen dieser Vorschrift findet der Parteitag alle vier Jahre statt. Zum einem geht aus § 11 Parteiengesetz nicht hervor, dass eine Partei handlungsunfähig ist, wenn ihr Parteitag nicht alle zwei Jahre durchgeführt wird, zum anderen ergibt sich aus Grundgesetz Artikel 21 die freie Gründung einer Partei, wenn sie nicht verfassungswidrig ist. Analog ist mit der Gründung einer Partei ist auch das Recht verbunden, z.B. den Zeitraum für Wahlen ihres Vorstands festzulegen.
Nach Ansicht der Rechtsanwälte der MLPD ist § 11 des Parteiengesetzes nur ein Ordnungsfaktor für die Bestimmung einer Wahlperiode des Parteivorstandes. Die MLPD kandidierte bereits seit vielen Jahren zu Bundestags- und auch Landtagswahlen in einigen Bundesländern wie z.B. bei der Landtagswahl in Thüringen sowie zur Europawahl, ohne dass jemals von der Bundes- oder Landeswahlleitung die Wahlzulassung gem. § 11 Parteiengesetz verweigert wurde.
Zurecht kann davon ausgegangen werden, dass bei der jetzigen Nichtzulassung zur Wahl der MLPD politische Gründe ausschlagebend sind. Die MLPD greift nämlich das jetzige Gesellschaftssystem des Kapitalismus an als Wurzel für die Ursachen der jetzigen Krisen des Arbeitsplatzabbaus, der Werkschließungen, der zunehmenden Armut, der Umweltzerstörung, der Flüchtlingssituation und der zunehmenden Weltkriegsgefahr. Die MLPD strebt ein anderes Gesellschaftssystem an, in dem die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen gestoppt wird und eine Produktion nach den Bedürfnissen des Menschen im Einklang mit der Natur verwirklicht wird.
Das ist auch nachvollzieh- und beweisbar. Die Großkonzerne wie z.B. die Automobilindustrie jammert über Absatzprobleme der Elektroautos. Neben dem hohen Anschaffungspreis eines solchen Autos und der noch fehlenden Infrastruktur wie z.B. genügend Ladesäulen ist der Hauptgrund für die Absatzschwierigkeiten die weltweite Überproduktion. Daraus folgt eine Weltwirtschaftskrise und damit verbunden der Kampf um die Marktanteile und auch Rohstoffe. Die allgemeine (Welt)kriegsgefahr wächst und ist heute so hoch wie noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg!
Gemäß der formellen Vorschriften nach § 11 Parteiengesetz wird die MLPD jetzt in aller Eile einen Parteitag zur Neuwahl des Parteivorstandes einberufen. Unabhängig von der endgültigen Entscheidung des Bundeswahlausschuss im Januar 2025 über die Wahlnichtzulassung reicht die MLPD einen Eilantrag über eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein.
Während in den Medien über das Wahlprogramm anderer Parteien reichlich berichtet wird, ist es der bürgerlichen Presse nicht einmal wert, über die Nichtzulassung der MLPD mit einem einzigen Satz zu berichten!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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