Verwaltung ahnungslos
Kinderehen in Bochum
In Deutschland verschwinden immer öfter Mädchen aus der Schule, weil sie heiraten müssen und zwangsverheiratet werden.
Die Zahl der Kinderehen in Deutschland hat stark zugenommen, die Bundesländer haben über 1000 Kinderehen gezählt, die Dunkelziffer dürfte aber weit höher liegen!
Die Kinderehe kommt mit der Flüchtlingswelle, aber sie wird auch hierzulande geschlossen, nach Scharia-Recht oder in Roma-Familien, unter dem Radar der Behörden.
Wir wollten daher mal wissen, wie die Situation in Bochum ist und haben dazu eine Anfrage im Rat der Stadt Bochum gestellt.
Die Antwort hat uns erschüttert, man möchte anscheinend überhaupt nicht wissen, wie viele Kinderehen es in Bochum gibt.
Ich stelle hier man die komplette Anfrage mit den Antworten der Verwaltung ein. Machen Sie sich selbst ein Bild.
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
1. Wie viele in Bochum lebende Personen unter 18 Jahren gelten als verheiratet? (Bitte die letzten 5 Jahre mit Anzahl, Geschlecht und Nationalität aufführen.)
Zu dieser Frage liegen keine validen Daten vor. In der Tradition mancher Kulturen gelten Minder-jährige als verheiratet, wenn sie nach den Riten der Familien Ehen geschlossen haben, die aber nicht staatlich begründet sind. Hierüber gibt es keine erhobenen Untersuchungen bzw. Abfragen.
2. Wie viele im Ausland geschlossenen Ehen von Personen unter 16 Jahren wurden überprüft? (Bitte Anzahl, Geschlecht und Ergebnis der Überprüfung aufführen.)
Für im Ausland geschlossene Ehen, bei denen einer der Ehepartner oder beide Ehepartner bei Eheschließung minderjährig waren, gelten seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ am 22. Juli 2017 neue gesetzliche Regelungen. So sind im Ausland wirksam ge-schlossene Ehen, bei denen einer der Ehepartner bei Eheschließung unter 16 Jahre alt war, in Deutschland generell unwirksam (Art. 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EGBGB).
3. Wie viele Personen unter 16 Jahren haben einen Unterhaltsanspruch gegenüber einem Ehe-partner, bei denen die Ehe in Deutschland nicht anerkannt wurde?
Zu dieser Frage liegen keine validen Daten vor.
4. Wie viele der minderjährig verheirateten Personen oder Personen, bei denen die Ehe überprüft worden sind, beziehen Leistungen nach dem AsylbLG, Bürgergeld oder Wohngeld? (Bitte die letz-ten 5 Jahre mit Anzahl, Geschlecht und Nationalität aufführen.)
Zu dieser Frage wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.
5. Wie viele minderjährige Personen deren Ehe anerkannt wurde und wie viele minderjährige Per-sonen, bei denen es eine Überprüfung gab, haben mit dem Partner die gleiche Meldeadresse? (Bitte nach Altersstufen und Anerkennung trennen.)
Zu dieser Frage muss ebenfalls auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen werden
6. Bitte führen Sie die Entwicklung von Ehen bei Minderjährigen in den letzten 10 Jahren auf.
(Bitte trennen Sie dabei das Jahr, Alter, Anzahl, Überprüfungen, Anzahl Ablehnungen.)
Da diese Ehen nicht statistisch erhoben wurden, kann die Entwicklung nicht datenbasiert darge-stellt werden.
7. Wie viele minderjährige Personen, deren Ehen in Deutschland nicht anerkannt wurden, haben später versucht, ihre Ehe durch eine erneute Eheschließung unter legalen Voraussetzungen zu le-galisieren? (Bitte Anzahl der Fälle und Ergebnisse aufführen.)
Es ist hier nicht bekannt, ob ehemals Minderjährigen-Ehen nach Erreichen der Volljährigkeit in der Bundesrepublik vor dem Standesamt geschlossen wurden.
8. Wie viele Ehen mit minderjährigen Personen wurden in den letzten 5 Jahren vor Gericht verhan-delt oder aufgehoben?
(Bitte Ergebnisse der gerichtlichen Entscheidungen aufführen.)
Hierzu wäre das Familiengericht zu befragen. Dem Jugendamt liegen diesbezüglich keine Erkennt-nisse vor.
9. Wurden in den letzten 5 Jahren minderjährig verheiratete Personen im Rahmen von Jugendhil-femaßnahmen betreut oder unter Schutz gestellt? (Bitte Anzahl und Art der Maßnahmen angeben.)
Für das Jahr 2024 kann die Frage in Bezug auf eingereiste UmA folgendermaßen beantwortet werden:
Es waren insgesamt 4 sog. Weiterreisen.
Sog. Eheleute unter 14 Jahren sind grundsätzlich in Obhut zu nehmen und unterzubringen.
Ist der/die UmA 16 Jahre oder älter, wird wie bei „Verfahren bei mitreisenden Erziehungsberechtig-ten / Fluchtgemeinschaft“ vorgegangen. Dies bedeutet, dass durch eine Kontaktaufnahme zu den sorgeberechtigten Eltern die aus Sicht der Sorgeberechtigten legitimierte Weiterreise in der Flucht-gemeinschaft bestätigt wird.
10. Wie viele Strafverfahren wurden im Zusammenhang von Kinderehen in Bochum eingeleitet?
Es wurden keine Strafverfahren in Zusammenhang mit Kinderehen in Bochum eingeleitet. Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.
Autor:Christian Krampitz (Bündnis Deutschland) aus Bochum |
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