Kinder
Kinderehen in Bochum
Laut einer veröffentlichten Analyse schätzt UNICEF, dass jedes Jahr zwölf Millionen Mädchen eine Kinderehe eingehen müssen. Derzeit leben 640 Millionen Mädchen und Frauen auf der Welt, die vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet wurden.
In Deutschland sind zum Glück Kinderehen verboten. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen sind deshalb unwirksam.
Der Bundestag hat dieses Gesetz beschlossen, mit dem Kinder und Jugendliche bei Auslandsehen besser geschützt werden sollen. Ehen, bei denen mindestens eine der beiden Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, sollen hierzulande weiterhin unwirksam sein.
Dabei können die Minderjährigen aber Unterhaltsansprüche gegen den Ehepartner geltend machen. Zudem besteht die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung.
Durch die zunehmende Zahl von Asyl, Migration und Zuwanderung sind Kinderehen auch ein Thema in Deutschland geworden. Wir möchten gerne wissen, wie die Situation in Bochum aussieht und haben dazu ein paar Fragen. Wir haben deshalb zur morgigen Sitzung (10.10.24) eine Anfrage mit folgenden Fragen in den Rat eingebracht.
1. Wie viele in Bochum lebende Personen unter 18 Jahren gelten als verheiratet? (Bitte die letzten 5 Jahre mit Anzahl, Geschlecht und Nationalität aufführen.)
2. Wie viele im Ausland geschlossenen Ehen von Personen unter 16 Jahren wurden überprüft? (Bitte Anzahl, Geschlecht und Ergebnis der Überprüfung aufführen.)
3. Wie viele Personen unter 16 Jahren haben einen Unterhaltsanspruch gegenüber einem Ehepartner, bei denen die Ehe in Deutschland nicht anerkannt wurde?
4. Wie viele der minderjährig verheirateten Personen oder Personen, bei denen die Ehe überprüft worden sind, beziehen Leistungen nach dem AsylbLG, Bürgergeld oder Wohngeld? (Bitte die letzten 5 Jahre mit Anzahl, Geschlecht und Nationalität aufführen.)
5. Wie viele minderjährige Personen deren Ehe anerkannt wurde und wie viele minderjährige Personen, bei denen es eine Überprüfung gab, haben mit dem Partner die gleiche Meldeadresse? (Bitte nach Altersstufen und Anerkennung trennen.)
6. Bitte führen sie die Entwicklung von Ehen bei Minderjährigen in den letzten 10 Jahren auf.
(Bitte trennen sie dabei das Jahr, Alter, Anzahl, Überprüfungen, Anzahl Ablehnungen.)
7. Wie viele minderjährige Personen, deren Ehen in Deutschland nicht anerkannt wurden, haben später versucht, ihre Ehe durch eine erneute Eheschließung unter legalen Voraussetzungen zu legalisieren?
(Bitte Anzahl der Fälle und Ergebnisse aufführen.)
8. Wie viele Ehen mit minderjährigen Personen wurden in den letzten 5 Jahren vor Gericht verhandelt oder aufgehoben?
(Bitte Ergebnisse der gerichtlichen Entscheidungen aufführen.)
9. Wurden in den letzten 5 Jahren minderjährig verheiratete Personen im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen betreut oder unter Schutz gestellt?
(Bitte Anzahl und Art der Maßnahmen angeben.)
Autor:Christian Krampitz (Bündnis Deutschland) aus Bochum |
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