Kein Schweigen aus Überzeugung, sondern aus Machterhalt!
Wenn die Grünen erklären: „Recht gilt grundsätzlich, hat sich nicht an Volkes Meinung zu orientieren und gilt zu jedem Zeitpunkt und für jeden Menschen.“, dann stimmt das. Bei der Frage des eigenen Machterhalts spielen Rechte anderer aber offenbar keine große Rolle.
„Die Grünen haben am Montag nicht aus Überzeugung im Rat geschwiegen, sondern - wie man es mit der Pressemitteilung vor Augen geführt bekommt - ausschließlich zum eigenen Machterhalt. Eine offene Diskussion hätte die Koalition von SPD und Grünen nämlich nicht ausgehalten“, stellt Hans Henneke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, fest.
Man hat also nach Mitteln und Wegen gesucht, um im Rat eine solche Diskussion zu vermeiden. Dass dafür die Rechte des Rates, der gewählten Vertretung der Bochumer Bevölkerung, mit Taschenspielertricks ausgehebelt werden mussten, hat man in Kauf genommen.
Der Oberbürgermeister hat dafür gesorgt, dass die Ratssitzung gar nicht als „Sondersitzung“ erkennbar und der eigentliche Antragspunkt nicht Gegenstand der Tagesordnung und damit einer Beratung war.
In diesem Umgang von Oberbürgermeister und Koalition mit den Rechten des Rates reihen sich andere Verhaltensmuster nahtlos ein.
Protokolle der Sitzungen von Rat und Hauptausschuss werden nur im Ausnahmefall entsprechend der Regel der Geschäftsordnung vorgelegt.
Ursache sind hier aber nicht die entsprechenden Mitarbeiter, die schon über ihre Grenzen hinaus belastet werden, sondern der Oberbürgermeister, der Personal lieber in anderen, für IHN wichtigen Referaten als zur Unterstützung der gewählten Volksvertreter einsetzt.
In dieses Bild passt auch die Debatte um den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zu den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung. Mit großem Tam Tam wurde von der Koalition noch ein entsprechender Antrag, diesen Bericht in öffentlicher Sitzung zu beraten, unter dem Vorwand verhindert, man könne keine lesbare geschwärzte und damit öffentlich zugängliche Version des Berichtes erstellen. Tatsächlicher Grund war allein der Machterhalt der Koalition, die eine solche Diskussion nicht ausgehalten hätte.
„Wenige Tage später musste allerdings die gleiche Stadtverwaltung genau diesen Bericht, den die Koalition dem Rat vorenthalten hatte, - in wenigen Teilen geschwärzt - einem Bürger aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zur Verfügung stellen“, weiß Henneke aus sicherer Quelle.
Last but not least, kann man an der Planung der Anzahl der Ratssitzungen für 2018 erkennen, wie lästig dem Oberbürgermeister der Rat der Stadt zu sein scheint. Die Gemeindeordnung schreibt für die kleinste Gemeinde in NRW vor, im Jahr mindestens sechs Sitzungen des Rates abzuhalten - an diesem Maßstab hat sich der Oberbürgermeister orientiert - und das sagt alles.
Autor:Heike Steigersdorfer aus Bochum |
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