Kein Maulkorb für kritische Beschäftigte!
Jungbergmann gewinnt Prozess
Die Willkür des Bergbauunternehmes Kali+Salz in Hessen wurde mit Erfolg abgewehrt. Ein Jungbergmann sollte gekündigt werden, weil er sich kritisch über die Arbeitsbedingungen bei K+S sowie über die AfD u.a. geäußert hat. Mit großem Interesse stieß ich folgenden Artikel unter www.rf-news.de vom 11.04.24.
Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Meister & Partner
Jungbergmann gewinnt Prozess gegen K+S
Kritische und polemische Aussagen auf Belegschaftsversammlungen sind kein Kündigungsgrund!
Die Anwaltskanzlei Meister und Partner teilt mit, dass das Arbeitsgericht Fulda (Aktenzeichen: 4 Ca 377/23) gestern entschieden hat, dass die Kündigung des Jungbergmanns Julian W. durch K+S wegen kritischer Aussagen auf einer Belegschaftsversammlung im September 2023 rechtswidrig ist. Es urteilte: Das Arbeitsverhältnis wurde weder durch die außerordentliche, noch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung aufgelöst. Auch der Antrag der Beklagten, das Arbeitsverhältnis durch das Gericht aufzulösen, wurde abgewiesen. K+S wurde verpflichtet, den Kläger als Bergbautechnologen weiter zu beschäftigen bis zum Ende des Rechtsstreits.
Der Anwalt des Klägers, Peter W., informiert: „Damit steht fest, wer sich in dieser Auseinandersetzung rechtswidrig verhalten hat: Nicht der Kläger, sondern die Beklagte K+S. Die kritische Äußerung des Klägers auf einer Belegschaftsversammlung zu den Arbeitsbedingungen, zur Arbeitssicherheit, zu Arbeitsplatzabbau, aber auch politische Fragen, wie Kritik an Regierung und AfD mit betrieblichem Bezug sind durch das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Grundgesetz) geschützt. Und natürlich haben die Belegschaftsmitglieder auch das Recht, solche Kritiken in deutlicher, auch polemischer Form vorzutragen.
Zurückgewiesen wurde auch der Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen kritischer Medienberichte nach der Kündigung, für die die Beklagte ausgerechnet den Kläger verantwortlich machen wollte. Dabei hat sie das kritische Medienecho selbst zu verantworten. Der Kläger wird heute noch seine Arbeitskraft persönlich anbieten und es ist der Beklagten dringend anzuraten, ihn weiter zu beschäftigen und für Rechtsfrieden zu sorgen.“
Der Prozess stößt jetzt bereits auf großes Interesse in der Öffentlichkeit. 40 Prozessbesucherinnen und -besucher waren vor Ort und zeigten ihre Solidarität mit dem Kläger, der auch Delegierter der 3. Internationalen Bergarbeiterkonferenz war.
Für weitere Auskünfte steht unsere Kanzlei zur Verfügung
Anwaltskanzlei
Meister & Partner
Industriestraße 31
45899 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-3597670
Dieser Artikel beweist, dass die Ausbeutung durch die Konzerne immer weiter ins Wanken gerät. Die Masse der Beschäftigten hat ihre Macht erkannt und wehrt sich gegen die Herrschenden, es gab seit langem nicht mehr so viel Streiks wie 2023/24. Zudem sympatisiert eine immer größere Menschenanzahl in der Bevölkerung mit den Streikenden!
Achtung! In Kürze ist mit berechtigtem Streik des ÖPNV zu rechnen, Busse und Bahnen fahren dann nicht!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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