Jugendhilfe-Skandal: Warum der Fall „Paul“ auch hätte in Bochum passieren können

Im April 2015 deckt das Fernsehmagazin Monitor auf, dass der Jugendliche Paul ohne nachvollziehbare Gründe auf Veranlassung des Jugendamtes Dorsten zu einer individualpädagogischen Maßnahme des Bochumer Jugendhilfeträgers Life nach Ungarn verbracht wurde (Bericht vom 30.04.15). Monitor zeigt, dass er dort auf einem verwildert ausschauenden Bauernhof untergebracht und von einem ungarischen Handwerker im Rentenalter mit zweifelhafter pädagogischer Ausbildung betreut wird. Zur Schule ging Paul während der Zeit in Ungarn nicht.

Erst nachdem entfernte Verwandte Gerichte einschalteten und den Fall öffentlich machten, sah sich das Jugendamt Dorsten gezwungen die Jugendhilfemaßnahme zu beenden und Paul konnte zurück zu seinen jetzigen Pflegeeltern nach Deutschland kommen.

Mittlerweile besucht Paul wieder das Gymnasium und hat sich zum Glück bei seinen Pflegeeltern gut eingelebt.

Für die Bochumer Poltiik stellte sich die dringende Frage, wäre ein Fall „Paul“ auch in Bochum möglich gewesen? Und welche Rolle spielte bei den beschriebenen Vorgängen das Bochumer Unternehmen Life, des Bochumer Ratsmitgliedes Gerhard Lichtenberger (SPD)?

Folgerichtig wurde vom Stadtrat einstimmig eine Untersuchung beauftragt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor.

Der Untersuchungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zeigt, der Fall „Paul“ wäre auch in Bochum möglich gewesen, eine fachgerechte Auswahl und wirksame Kontrolle ausländischer Jugendhilfemaßnahmen findet auch im Bochumer Jugendamt bisher nicht statt:

Auswahl des Jugendhilfeträgers/ Life Jugendhilfe – Der Untersuchungsbericht stellt fest: Warum vom Jugendamt für eine Jugendhilfemaßnahme Träger A und nicht B gewählt wurde, ist aus den Aktenvorgängen nicht ersichtlich. Es fand erkennbar keine Abwägung der vorhandenen Angebote statt.

Angeblich hat das Jugendamt intensive Recherchen im Internet durchgeführt, um verschiedene Angebote zu ermitteln und auf „Passgenauigkeit“ zu prüfen. Ob diese tatsächlich statt gefunden haben, ist fraglich. Dokumentiert wurden sie in den Akten jedenfalls nicht.

Dafür gibt es eine Dienstanweisung, wonach Maßnahmen vorrangig durch Bochumer Träger erbracht werden sollen. Individualpädagogische Auslandsmaßnahmen bietet als einziges Unternehmen in Bochum die Life Jugendhilfe GmbH an. Die nach wie vor bestehende, mehr als fragwürdige Dienstanweisung bevorteilt somit direkt das Unternehmen des Ratsmitgliedes Lichtenberger (SPD).

Begutachtung vor Auslandsmaßnahme – Jugendliche dürfen grundsätzlich nur zu Auslandsmaßnahmen herangezogen werden, wenn keine anderen Maßnahmen im Inland mehr erfolgsversprechend erscheinen. Dies soll durch ein Gutachten nachgewiesen werden.

Schon im Fall „Paul“ war diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt, trotzdem wurde er nach Ungarn geschickt. Für die Pflegefamilie von Paul ist es nach wie vor unverständlich wie eine Begutachtung zu dem Ergebnis kommen konnte, dass bei Paul eine seelische Störung mit Krankheitswert vorliegen sollte, die eine individualpädagogische Maßnahme als einzige verbleibende sinnvolle Maßnahme im Ausland erforderlich machte.

In Bochum fehlte es in fünf von elf geprüften Fällen an einem entsprechendem Gutachten. In einem weiterem Fall wurde eine Begutachtung erst im nachhinein erstellt, als der Jugendliche bereits im Ausland war.

Bei drei Fällen, wurden beinahe identische Gutachten (inklusive Schreibfehler) von einer Klinik in Thüringen ausgestellt.

Dass eine ausreichende und fachgerechte Prüfung erfolgte, um zu klären, ob die rechtlichen Voraussetzungen gegeben waren, um die Jugendlichen ins Ausland zu schicken, kann also auch in Bochum für die meisten Fällen bezweifelt werden.

Qualität der Betreuer vor Ort – Im Fall „Paul“ gab es massive Zweifel daran, dass der ungarische Betreuer von Life vor Ort die erforderlichen Qualifikationen besitzt, um eine intensive und fachgerechte individualpädagogoische Betreuuung zu gewährleisten. Er sprach kaum deutsch, eine ausreichende pädagogische Ausbildung wurde nicht nachgewiesen.

Der vorliegende Untersuchungsbericht bestätigt leider auch diese Befürchtung. In Bochum wurde bei keiner einzigen Auslandmaßnahme die Qualifikation der Betreuungsperson des Jugendhilfeträgers vom Jugendamt geprüft.

In einem Fall der Life-Jugendhilfe kamen dem Jugendamt aufgrund eines blauen Auges bei dem betreuten Jugendlichen im Verlauf der Maßnahme massive Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreuers. Die Maßnahme wurde daher beendet.

In einem anderen Fall wurde Life gebeten, die Qualifikation des Betreuers im Ausland nachzuweisen. Life teilte mit anwaltlichem(!) Schreiben vom 20.10.2015 mit, dass ein solcher Nachweis aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erbracht werden könne und sich der Träger im Weiteren an die Vorgaben der geschlossenen Leistungsvereinbarung halte. Unbegreiflich, offenbar hat das Jugendamt in seinen Vereinbarungen vertraglich auf eine Überprüfung der Qualifikation der Betreuungsperson verzichtet.

Kontrolle der laufenden Maßnahme – Monitor deckte im Fall „Paul“ auf, dass weder Jugendamt noch Jugendhilfeträger die Maßnahmen vor Ort in ausreichendem Maße begleiteten und kontrollierten.

In Bochum scheint es nicht anders zu sein, denn aus den Akten des Jugendamtes ergibt sich: Hilfeplangespräche vor Ort finden bei Auslandsmaßnahmen teilweise erst nach einem halben Jahr statt. Es ist nicht erkennbar, ob vorab eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten stattgefunden hat. Die Zeitabläufe der Hilfeplangespräche wurden teilweise nicht eingehalten oder Hinderungsgründe unzureichend dokumentiert.

Beschulung – Paul wurde für seine Maßnahme in Ungarn vom Gymnasium genommen und bekam stattdessen 1x die Woche 2-4 Stunden Internetunterricht bei der staatlich nicht anerkannten Webschule der Tochter des Ratsmitgliedes Lichtenberger (SPD).

Es stellt sich nicht nur die Frage, ob das Vorgehen sinnvoll war, sondern ob es überhaupt rechtmäßig gewesen ist.

Der Bochum Untersuchungsbericht zeigt, dass die Zweifel an der Rechtmäßig- und Sinnfhaftigkeit dieser Art der Beschulung angebracht sind: Die in jedem Fall erforderlichen Genehmigungsverfahren über die Schulaufsichtsbehörde können vom Jugendamt Bochum weder für den Webunterricht noch für eine evtl. Aussetzung der Schulpflicht nachgewiesen werden. Dass die erforderlichen Genehmigungen je eingeholt wurden, darf daher bezweifelt werden.

Erfolg der Maßnahmen – Der Fall „Paul“ lässt daran zweifeln, ob Jugendämter und Jugendhilfeträger organisatorisch überhaupt in der Lage sind individualpädagogische Auslandmaßnahmen so zu durchzuführen, dass ein Erfolg zu erwarten ist.

Die Untersuchung der Vorgänge beim Jugendamt Bochum erhärten diese Zweifel: Sieben von elf überprüften Maßnahmen wurden abgebrochen bzw. vorzeitig beendet. Zwei laufen noch. Die Fortführung der Hilfe zur Erziehung im Inland durch den gleichen Träger erfolgte in mindestens vier Fällen. In den meisten anderen Fällen entzogen sich die Jugendlichen den Maßnahmen kurz nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland. Mindestens eine Jugendliche wurde nach unauffälligem Auslandsaufenthalt straffällig (schwerer Raub).

Kosten der Maßnahmen – Besonders in der Kritik standen im Fall „Paul“ auch die Kosten der Maßnahme. Life berechnete in diesem Fall mindestens 7.000 Euro im Monat. Nach Recherchen von Monitor erhielt der Betreuer vor Ort davon tatsächlich aber nur 400 Euro.

Auch diesbezüglich erhärtet der vorliegende Untersuchungsbericht den Verdacht, dass die Jugendhilfeträge, insbesondere die Life Jugendhilfe GmbH des Ratsmitgliedes Lichtenbergers (SPD) mit unbedarften Jugendämtern überzogen Kasse gemacht haben.

So sehen die Entgeltvereinbarungen von Life mit dem Jugendamt Bochum für in- und ausländische Projekte der Life Jugendhilfe GmbH weder Einzelfall noch Projektstellen bezogene Abrechnungen vor. Die vereinbarten Tagessätze gelten sowohl für Projekte mit intensivpädagogischer Einzelbetreuung im Inland als auch für Projekte im Ausland. Es erfolgt keine Differenzierung nach Projektstellen oder deren Lage.

Völlig unverständlich, dass keine Einzelfall bezogenen Vereinbarungen geschlossen werden, die die unterschiedlichen Lebenshaltungs- und Lohnkosten im In- und Ausland (Auslands-Projektstellen in Frankreich, Kirgistan, Polen, Ungarn und in der Ukraine) berücksichtigen.

Egal ob die Betreuung der Jugendlichen vor Ort durch eine Krankenschwester in Ungarn oder einen studierten Sozialpädagogen in Deutschland erfolgt, Life stellt immer die gleichen Kostensätze in Rechnung und das Jugendamt zahlt diese bereitwillig.

Berechnungsbeispiel Life: Standortprojekte mit einer Betreuungsintensität von 1:1 (ein Betreuer/ein Jugendlicher) jährliche Personalkosten von 72.207 Euro und Sachkosten von 83.911 Euro vom Träger kalkuliert. Daraus ergeben sich Gesamtosten in Höhe von über 13.000 Euro pro Monat.

Anders als bei Life werden bei allen anderen auswärtigen Trägern die Kosten Einzelfall und, Projektstellen bezogen oder unter Zugrundelegung eines Maßnahmentyps kalkuliert und vereinbart. Warum das Jugendamt Life eine Sonderregelung zubilligt, ist weder zu rechtfertigen noch nachvollziehbar. Auch hier steht der Verdacht einer Bevorteilung von Life im Raum.

Das Rechnungsprüfungsamt stellt in seinem Untersuchungsbericht fest: „Eine Hinterfragung der Kalkulationen des Trägers im Rahmen der Entgeltverhandlungen durch [das Jugendamt] hat nicht stattgefunden.“

Qualitätsmanagement – Auch zeigt der Untersuchungsbericht auf, im Jugendamt gibt es kein Qualitätsmanagement. Dieses befindet sich nach Angaben des Amtes noch im Aufbau.

Eine Wertung der Auslandsmaßnahme in Form eines Abschlussberichtes, in dem der Erfolg der Maßnahme und die Qualität von Träger und Betreuer bewertet wird, findet offenbar nicht statt, wurde zumindest nie dokumentiert.

Die Aktenführung beim Jugendamt ist offensichtlich eine Katastrophe. Entschuldigend gibt das Amt für die im Untersuchungsbericht dargestellten schweren Versäumnisse an, den Mitarbeitern fehle es aufgrund von Wissensverlusten durch die hohe Fluktuation an Fachkräften an notwendigem Fachwissen.

Die hohe Mitarbeiterfluktuation wiederum spricht für ein schlechtes Arbeitsklima bzw. stark verbesserungsbedürftige Arbeitsbedingungen. Wie unter den aktuellen Gegebenheiten eine fachgerechte städtische Jugendarbeit erfolgen soll, ist schwer vorstellbar.

Die Arbeitsabläufe im Bochumer Jugendamt müssen zügig und grundlegend reformiert werden, sonst ist es nur eine Frage der Zeit, bis es auch in Bochum zu einem medienwirksamen Fall „Paul“ kommt.

Zu den Vorgängen und dem Untersuchungsbericht wurden zudem noch nicht alle Fragen geklärt. Entsprechend hat die Fraktion „FDP & Die STADTGESTALTER“für den Jugendhilfeausschuss am 25.11 weitere Nachfragen gestellt. Ebenfalls werden bei der Behandlung des Berichtes im Rechnungsprüfungsausschuss weitere kritische Nachfragen zu stellen sein.

Volker Steude
Die STADTGESTALTER - politisch aber parteilos

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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