Teilweise Verfassungswidrigkeit der Sanktionen bei Hartz IV
Jahrelanger Protest gegen das Entrechtungsgesetz zeigt Wirkung!
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgericht über die teilweise verfassungswidrigen Sanktionen bei Hartz IV (über 30% Kürzung des Regelbedarfs nach dem SGB II) ist ein Erfolg der jahrelangen Proteste gegen das Entrechtungsgesetz Hartz IV. Neben mehreren anderen Protestbewegungen ist besonders die bundesweite Montagsdemobewegung hervorzuheben, die sich bereits vor Verabschiedung der Hartz-Gesetze durch die Schröder/Fischer- Regierung gebildet hat. Bis heute gibt es in 70 Städten in Deutschland regelmäßig immer noch Kundgebungen monatlich an einem Montag, die Abschaffung der Hartz-Gesetze wird weiterhin gefordert.
Die Bochumer Montagsdemo wird daher am kommenden Montag, 11.11.19, ausgiebig über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts diskutieren. Trotz der drastischen Einschränkung der Sanktionsmöglichkeiten für angeblich "Arbeitsunwillige" bleibt die Forderung der Abschaffung von Hartz IV durch die Montagsdemobewegung weiterhin aktuell. Arbeitslose sollen für die Dauer der Erwerbslosigkeit weiterhin das Arbeitslosengeld I (bei entsprechender Erhöhung, wenn es aufgrund des vorherigen Entgelts unter dem Existenzminimum liegt) erhalten.
Die Kundgebung ist um 18.00 Uhr am Husemannplatz in der Bochumer Innenstadt.
Ulrich Achenbach
Moderator
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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