Stadt Bochum
Inzidenz stabil unter 165: Wechselbetrieb in Schulen und eingeschränkter Pandemiebetrieb in Kitas wieder möglich

Foto: Stadt Bochum

Laut den Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt der Inzidenzwert der Stadt Bochum seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt) unter 165. Dazu hat das Land NRW heute eine Allgemeinverfügung verabschiedet. Dies ist die Voraussetzung, um einige der aktuell geltenden Restriktionen für Schulen und Kitas zurückzunehmen. Die Schulen kehren damit in Bochum gemäß den bundeseinheitlichen Regeln der so genannten Notbremse ab Montag, 10. Mai, wieder in den Wechselunterricht zurück. Die Kitas nehmen den so genannten eingeschränkten Regelbetrieb bereits ab Freitag, 7. Mai, wieder auf.

Bei der Frage, ob eine Kommune unter oder über einer gewissen Inzidenzschwelle liegt, sind die Zahlen des RKI maßgeblich. Die städtischen Inzidenzzahlen und die des RKI können voneinander abweichen, weil das Gesundheitsamt die tagesaktuellen Zahlen um 14 Uhr ermittelt, das RKI dagegen um 0 Uhr, weshalb eine unterschiedliche Zahl von registrierten Fällen in die Berechnung der Inzidenz einfließt.

Um Anti-Corona-Maßnahmen wieder zu verschärfen, reicht es aus, wenn die kritische Inzidenz laut RKI und Land NRW an drei aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten wird. Daher wird Bochum ab Samstag, 8. Mai, morgens auf der städtischen Website unter bochum.de/corona sowie auf den städtischen Social Media-Kanälen die Zahlen des RKI veröffentlichen.

Darüber hinaus hat die Landesregierung in einem heutigen Erlass entschieden, dass zunächst nur bestimmte Personen der dritten Priorisierungsgruppe, ab morgen, 6. Mai, die Möglichkeit haben, über das Terminbuchungssystem der KVWL (www.116117.de oder telefonisch 0800/116 1176 02) einen Impftermin zu buchen oder sich alternativ an ihre Hausärztinnen und Hausärzte zu wenden. Dazu zählen u.a. Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren, Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen, Beschäftigte im Lebensmittelhandel und Drogerien, Lehrkräfte an weiterführenden Schulen sowie Beschäftigte im Justizvollzug.

„Wir bedauern, dass das Land trotz anderslautender Forderung aus vielen Kommunen offenbar eine Binnendifferenzierung vorgenommen hat, die inhaltlich nicht nachvollziehbar ist und fordern eine unverzügliche Öffnung der gesamten dritten Priorisierungsgruppe“, so Bochums Krisenstabsleiter Sebastian Kopietz.

Quelle: Stadt Bochum Pressestelle

Autor:

Rainer Bresslein aus Wattenscheid

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