Medikament gegen Corona-Virus?
Interferon Alpha 2B aus Kuba wird bei Viruserkrankungen erfolgreich eingesetzt

Bei meinen Internetrecherchen stieß ich auf einen wichtigen Artikel von Dr. Willi Mast  vom 21.03.20 (Quellen: www.rf-news.de und https://peoplesdispatch.org/2020/03/16/cuba-leads-global-efforts-against-covid-19-in-spite-of-blockade/

Dazu schreibt Dr. Mast:

Das kubanische Interferon-Präparat Interferon Alpha 2b wurde 1986 in Kuba entwickelt und als Heberon Alpha R vermarktet.  Es stärkt die Immunabwehr gegen Viren und wurde bislang angewendet bei den Viruserkrankungen AIDS/HIV, Hepatitis B, Hepatitis C, Zoster, Dengue-Fieber sowie bei verschiedenen Tumorkrankheiten. In China wird es seit Januar in einer joint-venture-Kooperation von Changchun Heber Biologica Technology in der Provinz Jilin produziert. Das Präparat habe sich in China bei 1500 Corona-Patienten als wirksam erwiesen. Inzwischen wird es auch in anderen Ländern eingesetzt. In Südkorea seien durch das Präparat "tausende Tote verhindert worden". Auch Deutschland habe inzwischen das Medikament von ChangHeber gekauft. Und auch in Italien werde es angewendet.

Warum wird dieses Medikament nicht zumindest probeweise bei leichten Fällen der Corona-Infizierten auf freiwilliger Basis der Erkrankten eingesetzt?  Ich gehe davon aus, dass dieses Präparat in Deutschland zugelassen ist, weil es von ChangHeber erworben wurde. Andernfalls müssten die Testergebnisse an Corona-Erkrankten dafür als Grundlage dienen und ein Genehmigungsverfahren schnellstens in Gang gesetzt werden. Das so etwas möglich ist, beweist der Beschluss des Bundestages über die milliardenschwere Unterstützung an Unternehmen zur Abwehr von Insolvenzen. Genau so schnell könnte das Zulassungsverfahren des Medikaments Heberon Alpha R abgewickelt werden.

Im Übrigen stellt sich die Frage, warum ausgerechnet in Italien und Spanien die Anzahl der Infizierten mit Corona und die Todesfälle so drakonisch hoch sind und noch steigen (trotz Ausgangssperre!). Kann es sich vielleicht um eine besonders aggressive Abart des Corona-Virus oder um ein neues noch unbekanntes Virus handeln? Hier sollten die Gesundheitsbehörden entsprechend forschen, anstatt ihre Bevölkerung in Arrest zu setzen!

Wie durch die Medien bekannt ist, wurde heute eine faktische bundesweite Ausgangssperre (etwas abgemildert durch die Bezeichnung Kontaktverbote) durch die Regierung bzw. Bundesländer verhängt. Während die Grundrechte für die Einzelpersonen drastisch eingeschränkt werden, z.B. Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen mit wenigen Ausnahmen, fragt die Regierung nicht danach, ob nicht alle Betriebe und Dienstleistungen einzustellen sind, die nicht für das Überleben oder die Sicherheit und Ordnung sowie die Infrastruktur der Bevölkerung zwingend erforderlich sind. Unbedingt notwendig sind , z.B. Lebensmittelproduktion- und vertrieb, Herstellung von Verpackungen für Lebensmittel, Herstellung von Hygieneartikeln jeder Art (nicht Kosmetik), Herstellung von medizinischen Geräten  und Hilfsmitteln sowie die dazugehörige Logistik und der Warenverkehr, ÖPNV u. ä, aber nicht Automobil- und Stahlproduktion (nur mit wenigen Ausnahmen), Möbelindustrie, Produktion von Modeprodukten, Dekorationsartikel usw.

Hier kommen zwangsweise viele Menschen zusammen, ohne dass die erforderlichen hygienischen Maßnahmen garantiert sind, denn den Unternehmen (besonders Konzernen) geht es in erster Linie nur um Profit und nicht um ihre Mitarbeiter. Hier sieht die Bundesregierung jedoch keinen Handlungsbedarf!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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