Bochum: Krisenstab beschließt Stufenkonzept
Infektionszahlen steigen
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in Bochum hat der Krisenstab der Stadt einen Stufenplan mit Regelungen aufgestellt, die dazu beitragen sollen, die weitere Ansteckung mit dem Corona-Virus einzudämmen.
Zu den vorgesehenen Gegenmaßnahmen zählen: Steigt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf durchschnittlich 35 und höher, wird die Gästezahl bei privaten Feiern außerhalb der eigenen Wohnung in Bochum auf 50 Personen begrenzt. Zulässig sind dabei nur Feste aus herausragendem Anlass, wie Hochzeiten, Taufen, runde Geburtstage oder Abschlussfeiern.
Ansammlungsverbote im öffentlichen Raum
Im öffentlichen Raum in Bochum tritt zusätzlich ein Ansammlungsverbot mit einer Begrenzung auf höchstens sechs Personen in Kraft. Ausnahmen hiervon entsprechen der aktuellen Corona-Schutzverordnung, dazu zählen unter anderem Geschwister, Ehegatten sowie Lebenspartner. Bei Sportveranstaltungen aller Art wird in Bochum die Zahl der Zuschauer auf maximal 300 Personen begrenzt. Hygienekonzepte einzelner Veranstaltungsstätten mit gegebenenfalls geringerer Kapazität bleiben davon unberührt.
Gästezahl bei privaten Feiern darf 25 nicht übersteigen
Sollte die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf durchschnittlich 50 oder höher steigen, darf die Gästezahl bei privaten Feiern aus herausragendem Anlass dann 25 Personen nicht überschreiten. Es greift eine Sperrzeit für alle Gaststättenbetriebe ab 1 Uhr, dazu gehören gegebenenfalls auch erlaubnisfreie Betriebe ohne Alkoholausschank wie Internet-Cafés und Shisha-Bars. Zudem müssen Sportveranstaltungen ohne Zuschauer stattfinden und Umkleiden in Sporteinrichtungen für den Vereinssport geschlossen werden.
Autor:Sabine Beisken-Hengge aus Essen-Ruhr |
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