Historisches Erbe erhalten: Quartier „Alter Bahnhof“ soll zum Denkmalbereich erklärt werden
Zwei Denkmalbereiche gibt es in Bochum bereits, jetzt soll ein dritter dazukommen: Nach dem Stadtparkviertel und Stahlhausen sind die Planungen für das Quartier „Alter Bahnhof“ in Langendreer abgeschlossen. Jetzt hat die Politik das Wort: In der Ratssitzung im März soll die Vorlage durchgewunken werden.
Um 1860 entstand rund um den Alten Bahnhof in Langendreer eine geschlossene neue Wohnbebauung, die während der Weltkriege von Zerstörung verschont blieb. Diese Zeugnisse aus der wilhelminischen Kaiserzeit sind bis heute erhalten geblieben. Damit das so bleibt, hat sich die Stadt Bochum mit der Erstellung eines Denkmalbereichs beschäftigt. Ziel ist der Schutz des zusammenhängenden Erscheinungsbildes.
Dazu wurde unter enger Einbeziehung der Anwohner, Gewerbetreibenden und Hausbesitzer ein über 60-seitiges Gestaltungshandbuch erstellt, das noch bis zum 9. Dezember bei der Unteren Denkmalbehörde im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, eingesehen werden kann. Der Entwurf ist zudem in digitaler Form auf der Internetseite unter www.bochum.de/denkmalpflege hinterlegt.
„Die Bürgerversammlungen im Vorfeld der Planungen waren bestens besucht, die erste Skepsis der Eigentümer ist verflogen und sie bewerten das Vorhaben sehr positiv“, erklärt Burkhard Huhn vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. Zumal der große Unterschied zwischen Denkmalschutz und Denkmalbereich deutlich gemacht wurde. „Der Denkmalbereich endet an der Haustür“, so Burkhard Huhn, „im Inneren der Häuser hat jeder Eigentümer freie Hand, die Gestaltungsvorgaben beziehen sich auf Türen, Fenster und die Außenfassade. Dazu bietet das Gestaltungshandbuch anhand von Beschreibungen schützenswerter Bestandteile und der prägenden Bereiche eine wichtige Grundlage zur Sensibilisierung für das historische Erbe und zum konkreten Umgang mit den Gebäuden im Denkmalbereich.“
Der Denkmalbereich:
- Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst eine Fläche von etwa 30 Hektar.
- Die nördliche Begrenzung verläuft entlang der Straße Im Uhlenwinkel einschließlich der Flurstücke 1218 und 1374 bis zum Flurstück 1187, das an die Lünsender Straße grenzt. Das Flurstück 151 berücksichtigend, verläuft der Bereich weiter zu den östlich gelegenen Flurstücken 146 und 134 der Straße An den Lothen.
- Die östliche Grenze verläuft entlang der Grünanlage (ehemaliger Friedhof) einschließlich der Flurstücke 254 und 235 weiter entlang der Maiwegstraße in Richtung Süden.
- Die südliche Begrenzung des Geltungsbereichs wird durch die Mansfelder Straße einschließlich der im Westen liegenden Grünfläche in Dreiecksform gebildet..
- Im Westen verspringt die Begrenzung vom östlichen Straßenrand der Ümminger Straße ab dem Flurstück 205 auf die westlichen Grundstücksgrenzen bis zum ehemaligen Hotel „Burghof“.
- Die südliche Coloniastraße (bis Flurstück 1093 und 942) sowie die Grundstücke der Straße Auf dem Helwe (bis Flurstück 898 und 45) liegen ebenfalls im Geltungsbereich.
Autor:Andrea Schröder aus Bochum |
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