Haushaltssicherungskonzept 2013 ist genehmigt!
"Die intensiven Anstrengungen der letzten Jahre den Haushalt der Stadt auf ein solides Fundament zu stellen haben sich gelohnt.", freut sich Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz. "Bochum kann die auf uns zukommenden Aufgaben unter verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen angehen."
Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat unlängst das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bochum für die Jahre 2013 - 2022 genehmigt. Bochum setzt damit seinen kontinuierlichen Weg zur Haushaltskonsolidierung fort und festigt seine finanzielle Stabilität und den Erhalt des Eigenkapitals.
Der Haushalt 2013 und das Haushaltssicherungskonzept beruhen auf den Konsolidierungsansätzen, die im Jahr 2012 gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg erarbeitet und jetzt fortgeschrieben wurden. Rat und Verwaltung konnten auf dieser Ebene Entscheidungen für die Stadt treffen, die zukünftige Investitionen ermöglichen und das vielfältige Leistungsangebot der Stadt weitgehend aufrecht erhalten.
Die Umsetzung der Haushaltssicherungsmaßnahmen hat dabei weiterhin höchste Priorität, um weiterhin genehmigungsfähige Haushalte zu erreichen. "Der Regierungspräsident hat insbesondere auf die Entwicklung der Kassenkredite hingewiesen. Diese Entwicklung beinhaltet hohe Risiken und ist nicht nur in Bochum zu verzeichnen. Es zeigt sich, dass die Kommunen weiterhin nicht auskömmlich mit Finanzierungsmitteln ausgestattet sind. Die Bemühungen des Landes und des Bundes die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern, bleibt unverzichtbar", so Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz.
Der genehmigte Haushalt 2013 schafft einen verlässlichen Rahmen für die
weitere Aufgabenerledigung. Beispielhaft seien genannt: Schulmensen weiterführende Schulen, Transferleistungen, Straßen, Brücken, Plätze, Musikzentrum, U3 Ausbau, Brandschutz, Stadtumbaugebiete, U35 Campus
Hochbausanierungsprogramm und energetische Sanierung
Der genehmigte Haushalt 2013 ermöglicht ferner bei einer Vielzahl von Maßnahmen die Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes. Je nach Maßnahme können diese bis zu 90% aus Fördergeldern unterstützt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein genehmigter Haushalt.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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