"Bürgergeld" von Nahles (SPD) ist gleich hoch wie Hartz IV
Hartz IV muss weg - aber keine Umbenennung!
Auf der gutbesuchten heutigen Montagskundgebung gab es eine umfassende Diskussion zu dem Thema "Hartz IV und Bürgergeld". Außerdem wurde über die anhaltenden Schülerproteste gegen die Umweltzerstörung debattiert.
Nach der Eingangshymne leitete der Moderator die Diskussion mit den Worten ein.: "Frau Nahles (SPD) versucht durch die Einführung eines sog. 'Bürgergelds' die Langzeiterwerbslosen zu täuschen und sich angeblich 'sozial' zu zeigen. Sie verspricht eine Verlängerung der Zahlung des Arbeitslosengelds I auf 33 Monate für ältere Erwerbslose ab 55 Jahre (bisher 24 Monate Bezugsdauer). Danach soll sich das sog. Bürgergeld anschließen und ein Teil der bisherigen Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) entfallen. Damit sind nur die verschärften Sanktionen für unter 25jährige gemeint. Alle übrigen Sanktionen bleiben bestehen. Auch wird die Höhe des Bürgergeld nicht das Hartz IV - oder Grundsicherungsniveau übersteigen. Das ist Verarschung pur der Langzeiterwerbslosen!"
Ein Montagsdemonstrant bestätigte: "Der allgemeine Widerstand gegen die Hartz-Gesetze und auch die langjährigen bundesweiten Montagsdemonstrationen haben dazu geführt, dass über Hartz IV im Parlament wieder geredet wird. Darauf sind wir stolz. Die SPD hat bei der letzten Bundestagswahl eine solche Schlappe erlitten, dass sie jetzt versucht, 'sozialer' zu werden, um wieder mehrere Wählerstimmen zu bekommen. Um gegen ihr Schmuddelimage als Hartz-IV-Partei anzugehen, versucht die SPD, Hartz IV der Bezeichnung nach tatsächlich abzuschaffen und durch ein Bürgergeld in gleicher Höhe zu ersetzen. Das ist ein Hohn auf die Langzeiterwerbslosen. Hartz IV muss weg ohne Umbenennung, das ALG I muss während der Dauer der Arbeitslosigkeit unbegrenzt gezahlt werden. Außerdem ist eine Frechheit, wenn wegen Vergessen eines Besprechungstermins beim Jobcenter gleich ein erheblicher Teil des ohnehin zu niedrigen ALG II gekürzt wird!"
"Das ALG I erreicht aber oft nicht das Grundsicherungsniveau, deshalb muss zusätzlich das ALG II beantragt werden. Damit wird der Arbeitslose sofort ein Hartz-IV-Empfänger. Das ALG I muss daher in diesen Fällen entsprechend erhöht werden und in jedem Fall ein menschenwürdiges Leben sicherstellen. Eine Mindesthöhe dieser Leistung ist sicherzustellen", ergänzte ein Redner.
Ein vor kurzem arbeitslos gewordener Mann berichtete: "Ich bin durch meine lange Krankheit ausgesteuert worden und habe das ALG I bei der Arbeitsagentur beantragt. Obwohl ich gelernter Werkzeugmechaniker bin, stufte die Arbeitsagentur mich als angelernte Bürokraft ein, weil ich zeitweilig eine solche Tätigkeit verrichtete. Dementsprechend erhielt ich deutlich weniger Arbeitslosengeld als ich nach Ausscheiden als Werkzeugmechaniker erhalten hätte. Die Arbeitsagentur hatte wohl versucht, in diesem Fall Gelder einzusparen. Ich habe gegen den Leistungsbescheid Widerspruch erhoben, denn mein ALG I ist so gering, dass ich zusätzlich noch ALG II benötigen würde".
Eine Rednerin meldete sich: "Die Montagsdemonstrationen, die immer noch bundesweit stattfinden, werden so lange weitergehen, bis Hartz IV endgültig vom Tisch ist und durch eine andere Leistung, die ein menschenwürdiges Leben ohne Sanktionen sichert, ersetzt wird. Damit ist keine Umbenennung in Bürgergeld gemeint!"
Eine weitere Rednerin kritisierte in diesem Zusammenhang das Bärenticket für Personen ab 60 Jahre: "Zum einen ist es mit rd. 88,00 Euro pro Monat zu teuer, Geringverdiener oder Rentner mit geringer Rente können es sich nicht leisten. Außerdem muss man sich gleich im Abonnement für ein Jahr verpflichten. Wird man krank und kann dieses Ticket nicht nutzen, gibt es keine anteilige Erstattung. Zwar gilt dieses Ticket im gesamten VRR-Raum, doch ist es nicht für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr vorgesehen. Wer also nur ein Ticket für einen Monat benötigt, muss das deutlich teuerere Ticket 2000 für Preisstufe D - auch im Abo - kaufen (für die Menschen mit geringem Einkommen unbezahlbar).
"Wir brauchen ein Ticket, dass nicht mehr als 20,00 Euro pro Monat kostet und auch von Hartz-IV-Empängern oder anderen Personen mit geringem Einkommen bezahlt werden kann", lautete eine weitere Wortmeldung.
Der Moderator verwies in diesem Zusammenhang auf ein Bündnis für ein Sozialticket, dieses Bündnis tagt am 9.3.19 in Wuppertal. Nähere Einzelheiten
Bündnis Sozialticket NRW
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Die Diskussion wechselte zu den Schülerprotesten gegen die Zerstörung der Umwelt. "Die Bundes- und Landespolitker wollen die berechtigten Proteste der Schüler-innen kriminalisieren, in dem sie mit Konsequenzen für das Fernbleiben vom Unterricht an den Schulen drohen, wie z.B. Bußgelder oder gar Schulverweise. Die gleichen Politiker handeln im Sinne der Konzerne, die an der Umweltzerstörung beteiligt sind wie z.B. der Braunkohletagebau. Für den Ausstieg erst nach fast 20 Jahren werden die Energiekonzerne noch mit Steuergeldern bezuschusst. Diese Politiker gehören bestraft und nicht die Schüler. Die Proteste der Schüler werden jedoch weitergehen. Wir schlagen als Montagsdemo vor, eine entsprechende Solidaritätserklärung an die Organiation "Fridaynofuture" zu senden. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Vertreter der Umweltgewerkschaft kündigten ihren Aktionstag am 11.03.19 an, es geht um die Atomkatastrophe in Fukushima/Japan. Diese Aktion soll gemeinsam mit der Bochumer Montagsdemo durchgeführt werden.
Das Thema der nächsten Montagsdemo am 11.03.19 dreht sich daher um die Umwelt. Danach findet die Kundgebung in einem neuen Rythmus von 4 Wochen statt.
Mit der Abschlusshymne endete die heutige Kundgebung.
Die nächste Montagsdemo findet am 11.03.19 um 18.00 Uhr am Husemannplatz statt.
Ulrich Achenbach
Moderator
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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