Zehn Sekunden Grabschen
Grabschen verboten
Also Grabschen geht gar nicht. Anfassen auch nicht. Weder unterhalb noch oberhalb der Gürtellinie.
Dass das Gericht den Mann vom Vorwurf der Nötigung frei gesprochen hat, kann ich nicht nachvollziehen. Richter haben ganz klar versäumt ein Zeichen zu setzen und den Rüpel in die Schranken zu weisen.
Ganz ehrlich – wenn mir das passiert wäre, so schnell hätte der gar nicht gucken können, wie ich dem die Schultasche auf die Rübe gehauen oder .. ich sags mal frei raus .. in sein empfindlichstes Teil gekniffen hätte. Keine 10 Sekunden hätte ich dafür gebraucht - 10 Sekunden, die sicherlich sehr lang und sehr sehr schmerzhaft werden können…
In Deutschland waren Po- oder Busengrabscher über eine lange Zeit straflos.
Aber das hat sich mit § 184i StGB geändert. Aus der Nummer kommen die Grabscher nicht mehr straffrei raus ..
Autor:Hildegard Grygierek aus Bochum |
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