Geändertes Planungsziel für Harpener Hellweg / Sheffieldring
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und
Stadtentwicklung wurde über die aktuellen Planungsziele
des Plangebiets südlich des Harpener Hellwegs und östlich des
Sheffield-Rings beraten.
Bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 832 im Jahre 2005 war
seinerzeit das Ziel, die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen im Norden
und im Westen des Plangebietes sowie die Erweiterung der Wohnnutzung an
der Havelstraße in Richtung Norden ins Plangebiet herbeizuführen.
Nunmehr wurde beschlossen, das Gelände ausschließlich für eine
gewerbliche Nutzung zu entwickeln.
Untersuchungen im Rahmen des Planverfahrens machten deutlich, dass
insbesondere aus Gründen des Immissionsschutzes die Entwicklung einer
Wohnnutzung im südlichen Teil des Plangebietes nicht realisierbar war.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Plangebietes zur Bundesautobahn BAB
A 40, des Harpener Hellwegs und dem Sheffield-Ring liegt eine zu hohe
Belastung durch Verkehrslärm vor, so dass sich die Ansiedlung einer
Wohnnutzung als unverträglich herausgestellt hat. Aufgrund der
topografischen Situation bieten auch Lärmschutzwände keinen
ausreichenden Schutz.
Gegen die Erweiterung von Wohnnutzung sprechen auch die vorhandenen
Hochspannungsfreileitungen, die südlich des Plangebiets verlaufen. Die
Hochspannungsfreileitungen einschl. des 30 Meter breiten Schutzstreifens
stellen für eine Wohnnutzungserweiterung eine Zäsur und keinen
Zusammenhang dar.
Ursprünglich handelte es sich bei dem Plangebiet um eine
Betriebserweiterungsfläche für das westlich des Sheffield-Rings gelegene
Stahlwerk der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH. Nachdem die
Grundstücksfläche nicht mehr für eine Werkserweiterung benötigt
wurde, sollte sie einer anderweitigen baulichen Nutzung zugeführt
werden.
Anlass für die Wiederaufnahme des Planverfahrens ist der
Ansiedlungswunsch eines Autohauses auf einer ca. 2 ha großen Teilfläche
des Plangebietes. Neben der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen
für die Ansiedlung des Autohauses soll das gesamte Plangebiet einer
gewerblichen Nutzung zugeführt werden.
Die im Süden und Westen des Plangebietes vorhandenen Grünstrukturen
bzw. der im Osten vorhandene Wald sollen soweit wie möglich im Bestand
durch entsprechende Festsetzungen gesichert werden. Die Wohnnutzung im
städtebaulichen Umfeld soll vor unzumutbaren Störungen durch gewerbliche
Nutzungen geschützt werden. Im Planverfahren werden die Belange des
Immissionsschutzes besonders berücksichtigt. Hierzu werden die
gewerblichen Baugebiete entsprechend ihrem Emissionsverhalten
reglementiert.
Auch die übrigen Auswirkungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens, des
Verkehrslärms und der Umweltauswirkungen werden im Planverfahren
untersucht.
Der Bebauungsplan soll in Kürze vom Ausschuss für Wirtschaft,
Infrastruktur- und Stadtentwicklung zur öffentlichen Auslegung
beschlossen werden.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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