Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung
Förderbescheid an Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V. übergeben
Menschen mit psychosozialen Behinderungen leiden häufig unter einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit. Mit Patientenverfügungen soll das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt werden. Ein Modellprojekt wird von der SozialstiftungNRW mit rund 700.000 Euro gefördert.
Bochum. Das landesweit bislang einzigartige Projekt „Patientenverfügung voranbringen – Rechte stärken“ des LPE NRW e.V. (Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V.) soll der Nutzung und dem Umgang von Patientenverfügungen im psychiatrischen Kontext zu einem größeren Wirkungsgrad verhelfen. Der Stiftungsratsvorsitzende der SozialstiftungNRW, Marco Schmitz, MdL, übergab am Dienstag in Bochum den Förderbescheid an den LPE NRW. Partner in dem Projekt, das am 1. Juli gestartet ist, sind Kliniken und die dort tätigen Psychiater, Psychologen, Sozialarbeiter und weiteren Beschäftigten, die im direkten Kontakt mit den Patienten stehen. Wissenschaftlich begleitet wird es von der Medizinischen Hochschule Brandenburg CAMPUS GmbH.
Das Projekt möchte Betroffene von Psychiatrisierung und Menschen mit psychosozialen Behinderungen dabei unterstützen, ihre in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechte auf Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit als Rechtssubjekt (Art. 12 UN-BRK) wahrzunehmen undVorsorge für Phasen zu treffen, in denen diese Fähigkeiten krankheitsbedingt als eingeschränkt gelten. Das schon heute existierende Verfahren der Patientenverfügung soll zwischen Psychiatern und Patienten in Zukunft genutzt werden, um vor einer Einweisung, richterlichen Verfügung oder einem freiwilligen Eintritt, die Rahmenbedingungen der Behandlungen besser vorzubereiten. Hierzu werden im Projekt alle Beteiligten zusammen den Rahmen „Patientenverfügung“ so gestalten, dass Kliniken im Ernstfall wissen, was die Patienten wollen und was nicht.
„Wir freuen uns, das Modellprojekt mit rund 700.000 Euro zu fördern“, sagte Marco Schmitz bei der Übergabe des Förderbescheids. „Wir wollen, dass Psychiater, Pflegepersonal, Kostenträger, Justizministerium, und Gesundheitsministerium mit den Betroffenen zusammen in der Patientenverfügung den rechtlichen Rahmen setzen und gestalten. So werden Betroffene und Kliniken eine zukünftige Basis haben, die allen hilft.“
„Viele Menschen erleben in der Psychiatrie unerwünschte und oft unpassende Behandlungen und Gewalt. Die psychiatrische Willenserklärung bietet Betroffenen die rechtssichere Möglichkeit, eine Einweisung zu verhindern oder Behandlungsmethoden und Bevollmächtigte selbst zu wählen. Unser wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt wird diese Erklärung stärken und dazu beitragen, Betroffenen die Kontrolle über ihr Leben zurückzugeben. Denn in einer freien Gesellschaft wie der unseren sollte klar sein: auch Menschen in psychischen Krisensituationen haben ein Recht auf Selbstbestimmung!“, erklärte die Pressesprecherin des Projekts, Maria Bischof.
Menschen mit psychosozialen Behinderungen am Projekt beteiligt
„Besonders überzeugt hat uns, dass im gesamten Prozess sowohl Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung als auch ihre Unterstützenden beteiligt sind“, betonte Marco Schmitz. „Der Grundsatz der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ‚Nichts über uns ohne uns‘ wird in diesem Projekt gelungen umgesetzt.“
An dem Modellvorhaben werden Psychiatrie-Erfahrene sowie Akteure des psychiatrischen Unterstützungs- und Behandlungssystems beteiligt sein. Geplant sind Schulungen für Bevollmächtigte und Vollmachtgebende, Informationsveranstaltungen sowie ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Beteiligten, um gemeinsam Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten.
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