Flüchtlingsrat: Weltkindertag
Weltkindertag: Flüchtlingsrat NRW fordert Achtung der Rechte minderjähriger Flüchtlinge
Anlässlich des heutigen Weltkindertages fordert der Flüchtlingsrat NRW weitreichende Verbesserungen hinsichtlich der Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher. So leiden minderjährige Flüchtlinge in besonderer Weise unter den prekären Zuständen in Landesaufnahmeeinrichtungen. Die Anonymität und Funktionalität dieser Einrichtungen machen ein privates und selbstbestimmtes Familienleben unmöglich. Die fehlenden Möglichkeiten, im Kreise der Familie kochen und essen, sich zurückziehen und ungestört lernen oder selbst gewählten Freizeitaktivitäten nachgehen zu können, beeinträchtigen das Kindeswohl in hohem Maße. Auch mangelt es meist an Kontakt zu lokal ansässigen Gleichaltrigen – ein wichtiger Schritt zum Ankommen in Deutschland. Die aktuelle Belegungssituation droht die Lage weiter zu verschärfen.
Auch nach der Zuweisung in die Kommunen sehen sich Schutzsuchende in den dortigen Gemein-schaftsunterkünften oft mit mangelhaften Unterbringungsstandards konfrontiert. Momentan werden mancherorts Nutzräume (bspw. für Freizeitangebote) zu Wohnräumen umfunktioniert, die Privatsphäre schwindet weiter, das Konfliktpotenzial wächst. Aktuell geplante Notunterkünfte wie Turnhallen und Zelte bieten kaum die Möglichkeit eines kindgerechten Lebens.
„Das Land Nordrhein-Westfalen muss geflüchtete Familien schnell in die Kommunen zuweisen und den Kommunen verbindliche Mindeststandards für die Unterbringung auferlegen. Vorrangiges Ziel muss immer die Unterbringung in einer Privatwohnung sein. Nur so können junge Schutzsuchende in einem kindgerechten Umfeld aufwachsen“, fordert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.
Schwierig gestaltet sich in vielen Fällen auch der Zugang zu Kita und Schule. Wie der Flüchtlingsrat NRW bereits in der Vergangenheit angemahnt hat, stellen das sogenannte „schulnahe Bildungsangebot“ und Spielstuben in den Landesaufnahmeeinrichtungen keinen gleichwertigen Ersatz für den regulären Schul- oder Kitabesuch dar und lösen den Bildungsanspruch aus der UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinie nicht ein.
In den Kommunen fehlt es massiv an Schul- und Kita-Plätzen. Leidtragende dieses bekannten Missstands sind vor allem geflüchtete Kinder, die ihr Recht auf Bildung nicht wahrnehmen können: Laut Medienberichten fehlte Ende August in Nordrhein-Westfalen noch etwa 3.800 neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen ein Schulplatz, darunter vielen Flüchtlingen, z. B. aus der Ukraine. „Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder, unabhängig vom Aufenthaltsstatus“, so Birgit Naujoks. „Das Land NRW muss dem Problem mangelnder Schul- und Kita-Plätze dringend abhelfen, u.a. durch den Einsatz geflüchteter Lehrkräfte. Das scheitert bislang oft daran, dass berufliche Qualifikationen nicht als gleichwertig anerkannt werden oder die Menschen einem Arbeitsverbot unterliegen.“
Die Landesregierung ist gefordert, die Einhaltung der in der Kinderrechtskonvention verbürgten Rechte für alle Kinder in NRW sicherzustellen. Der Flüchtlingsrat NRW ruft daher Engagierte und Initiativen dazu auf, sich getreu dem diesjährigen Motto des Weltkindertags „gemeinsam für Kinderrechte“ einzusetzen.
Dieser Text stammt vom Flüchtlingsrat höchstpersönlich.
Autor:Felicia Rüdig aus Duisburg |
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